Sexuelle Belästigung am Ausbildungsplatz
In der Mehrheit der Fälle verläuft eine Ausbildung wie sie verlaufen soll - reibungslos. In Ausnahmefällen kann es an der ein oder anderen Stelle dann doch auch einmal zu Konflikten kommen. Grundsätzlich fällt unter sexuelle Belästigung jeder Annäherungsversuch oder jede Form der Abwertung, die im Betrieb und insbesondere von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Darunter fallen beispielsweise Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art. Die Erscheinungsformen reichen von subtilen Verhaltensweisen bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen.
Präventionsmaßnahmen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden und Auszubildenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Ein respektvoller Umgang ist die Grundlage für ein gutes Miteinander.
- Klare Haltung und Unterstützung: Sexuelle Belästigung wird nicht geduldet. Betroffene erhalten Hilfe, Personen, die andere belästigen müssen mit Sanktionen rechnen.
- Formen und Rechtsgrundlage: Sexuelle Belästigung umfasst unter Anderem anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, Blicke oder digitale Belästigung. Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Betriebliche Regeln: Erwartungen an angemessene Kleidung und respektvollen Umgang sollten eindeutig kommuniziert werden. Beschwerden von Mitarbeitenden und Auszubildenden sind ernst zu nehmen.
- Verfahren und Beratung: Gibt es kein festgelegtes Vorgehen, sollten Fachstellen einbezogen werden. Die IHK Darmstadt unterstützt vertraulich und beratend.
Steht bei dem Konflikt der Verdacht der sexuellen Belästigung im Raum, geht die IHK wie folgt vor.
Damit die Ausbildungsberatung der IHK handeln und helfen kann, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Auszubildenden müssen sich namentlich bei uns melden
- Es liegt eine schriftliche Stellungnahme der Auszubildenden vor
Wenden sich die Auszubildenden anonym an die IHK oder sind nicht bereit, die Vorwürfe schriftlich darzulegen, kann die IHK einen internen Vermerk machen, sie kann jedoch der Sache nicht weiter nachgehen.
Ansonsten sieht das Vorgehen der IHK so aus:
Der Betrieb wird angeschrieben, mit den Aussagen der Auszubildenden konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Bis zur Klärung der Vorwürfe können keine weiteren Ausbildungsverhältnisse genehmigt werden. Sofern das Unternehmen die Vorwürfe nicht entkräften kann, wird ein Verfahren zum Entzug der Ausbildungsberechtigung eingeleitet. Parallel hierzu empfiehlt die IHK den Auszubildenden strafrechtliche Schritte einzuleiten.