Sexuelle Belästigung am Ausbildungsplatz

In der Mehrheit der Fälle verläuft eine Ausbildung wie sie verlaufen soll - reibungslos . In Ausnahmefällen kann es an der ein oder anderen Stelle dann doch auch einmal zu Konflikten kommen. Steht bei dem Konflikt der Verdacht der sexuellen Belästigung im Raum, geht die IHK wie folgt vor.
Damit die Ausbildungsberatung der IHK handeln und helfen kann, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
  1. Die Auszubildenden müssen sich namentlich bei uns melden
  2. Es liegt eine schriftliche Stellungnahme der Auszubildenden vor
Wenden sich die Auszubildenden anonym an die IHK oder sind nicht bereit, die Vorwürfe schriftlich darzulegen, kann die IHK einen internen Vermerk machen, sie kann jedoch der Sache nicht weiter nachgehen.
Ansonsten sieht das Vorgehen der IHK so aus:
Der Betrieb wird angeschrieben, mit den Aussagen der Auszubildenden konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Bis zur Klärung der Vorwürfe können keine weiteren Ausbildungsverhältnisse genehmigt werden. Sofern das Unternehmen die Vorwürfe nicht entkräften kann, wird ein Verfahren zum Entzug der Ausbildungsberechtigung eingeleitet. Parallel hierzu empfiehlt die IHK den Auszubildenden strafrechtliche Schritte einzuleiten.