Ausbildungsvorbereitung

Qualifizierungsbausteine - ein zielorientierter Weg in den Beruf

Was sind Qualifizierungsbausteine?

Qualifizierungsbausteine qualifizieren für eine Tätigkeit, die Teile einer anerkannten Berufsausbildung sind. Sie haben einen klaren und verbindlichen Bezug zu einer Ausbildungsordnung und zum Ausbildungsplan. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sowie in sich abgeschlossen und schließen mit einem Kompetenznachweis ab.
Vorteile der Qualifizierungsbausteine sind die effiziente Hinführung förderbedürftiger Personen zur Ausbildung, die zielgerichtete Nachqualifizierung über die Externenregelung, die Vermittlung arbeitsmarktgängiger Teilqualifikationen, aussagefähige Qualifikationsbescheinigungen für Ausbildungsabbrecher*innen und systematische Qualifizierung

Wie lange dauern Qualifizierungsbausteine?

Um sicherzustellen, dass die Bescheinigungen über die Teilnahme an Qualifizierungsbausteinen eine vergleichbare Wertigkeit erhalten, ist ein Zeitkorridor von 140 bis zu 420 Stunden vorgegeben. Dies entspricht beispielsweise bei einer Arbeitswoche mit fünf Arbeitstagen á sieben Stunden einem Zeitraum vom vier Wochen (beziehungsweise 20 Arbeitstagen) bis zwölf Wochen (beziehungsweise 60 Arbeitstagen). In besonderen Fällen kann von diesem zeitlichen Korridor abgewichen werden. Die Beschränkung eines Bausteins auf drei Monate markiert die Abgrenzung zur regulären beruflichen Erstausbildung.

Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen

Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt durch die Anbietenden der Berufsausbildungsvorbereitung. Diese sind Bildungsträger, die im Rahmen der Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit Lehrgangskonzepte für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach SGB III vorzulegen haben. Die Einführung der Berufsausbildungsvorbereitung in das Berufsbildungsgesetz ermöglicht es auch Betrieben, ausbildungsvorbereitende Maßnahmen selbständig anzubieten. Betriebe können dabei auf bereits entwickelte Qualifizierungsbausteine zurückgreifen oder die Bausteine im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell auf ihre Qualifizierungsmöglichkeiten zuschneiden.
Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt nicht nach beliebigem Ermessen der Anbietenden vielmehr sind die Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes einzuhalten, wonach inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zusammengestellt werden müssen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe abzuleiten sind. Es ist ausdrücklich ein Bezug zum Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs vorgeschrieben.

Bescheinigung der Qualifizierungsbausteine

Die Bescheinigung über erworbene Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit wird durch die jeweiligen Anbietenden der Berufsausbildungsvorbereitung, beispielsweise durch Bildungsträger*innen oder Betriebe ausgestellt. Dabei wird zwischen der Ausstellung eines Zeugnisses bei erfolgreicher Teilnahme an der abschließenden Leistungsfeststellung und einer Teilnahmebescheinigung bei Nichtbestehen unterschieden. Ob die Teilnehmenden an Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung berufsschulpflichtig sind, richtet sich nach dem Schulgesetz des Landes. Für die verpflichtende oder fakultative Teilnahme am Berufsschulunterricht findet im Bereich der betrieblichen Berufsausbildungsvorbereitung das Berufsbildungsgesetz Anwendung, wonach Teilnehmer*innen für den Besuch der Berufsschule freizustellen sind.
Da Qualifizierungsbausteine zur Ausübung von konkreten, aus Ausbildungsordnungen abgeleiteten Tätigkeiten befähigen sollen, soll die erfolgreiche Absolvierung eines oder mehrerer Bausteine im Einzelfall auch zur Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt führen.
Um der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungsbausteins eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit zu verleihen, ist vorgesehen, dass ein sogenanntes Qualifizierungsbild als grundlegende Dokumentation der Inhalte eines Bausteins der Bescheinigung beizufügen und auf Antrag durch die Industrie- und Handelskammer zu bestätigen ist.
Grundsätzlich sind erfolgreich absolvierte Qualifizierungsbausteine geeignet, den Nachweis für die Voraussetzungen zur Verkürzung der Ausbildungszeit zu erbringen. Danach hat die IHK im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auf Antrag die Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.
Entscheidender ist allerdings, dass durch die stärker ausbildungsorientierte Ausbildungsvorbereitung mit Qualifizierungsbausteinen und die Einbeziehung von Betrieben die Chancen der betroffenen Jugendlichen, einen betrieblichen Ausbildungsvertrag zu erhalten, wachsen sollen.

Lernorte, Beteiligte und Zielgruppen

Zur Abstimmung des Unterrichts mit den Inhalten der Berufsausbildungsvorbereitung ist eine enge Kooperation zwischen den Beteiligten vor Ort, Bundesagentur für Arbeit, Betriebe, Bildungsträger und Schulen notwendig. Qualifizierungsbausteine, als ein Teilelement der Berufsausbildungsvorbereitung, dienen der Heranführung noch nicht ausbildungsreifer Personen an die Aufnahme einer Erstausbildung. Durch die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit sollen individuelle Defizite der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgeglichen werden, um vor allem die Aufnahme einer Ausbildung und ihren erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen.
Die Lernorte richten sich nach den Anbietern der Qualifizierungsbausteine. Daher wird die Qualifizierung bei Bildungsträger*innen und/oder in Betrieben erfolgen. Die Voraussetzungen, unter denen Personen an Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung und damit auch an Qualifizierungsbausteinen teilnehmen können, sind definiert. Die Zielgruppen sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt.
Die Teilnahme an Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung bedarf keiner Genehmigung. Bei Maßnahmen, die im Rahmen öffentlicher Förderung angeboten werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Ziel erreicht und die Qualität der Maßnahme hinreichend gesichert wird.