Aus- und Weiterbildung

Mobiles Ausbilden

Mobiles Ausbilden bedeutet vorrangig digitales mobiles Ausbilden. Dies betrifft sowohl den Auszubildenden wie auch den Ausbilder und dessen Ausbildungsbeauftragte, denn vor dem Hintergrund des Wandels in der Arbeitswelt stellt sich die Frage, ob die bislang geforderte überwiegende Präsenz des Ausbilders vor Ort in Zeiten digitaler Medien noch ihre Berechtigung hat. Dabei dürfen jedoch keine Abstriche an der Qualität der Ausbildung vorgenommen werden.
Digitales Mobiles Ausbilden setzt voraus:
  • Die Grundsätze für eine Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbilders (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1530 KB) gelten unvermindert weiter.
  • Eine Kommunikation zwischen Auszubildenden und Ausbilder ist jederzeit so möglich, wie es in der Ausbildungsstätte der Fall wäre.
  • Der Ausbilder prüft in regelmäßigen Abständen und in geeigneter Art und Weise, ob entsprechende Ausbildungsinhalte durch seine Auszubildenden mobil erlernt werden können.
  • Insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen muss für Auszubildende und Ausbilder jederzeit ein Wechsel zwischen dem mobilen Ausbilden und der betrieblichen Vor-Ort-Ausbildung möglich sein: Der Ausbilder muss für den Auszubildenden erreichbar sein, bei Bedarf auch in der Ausbildungsstätte.
  • Die Auszubildenden werden auch beim mobilen Ausbilden in demselben Maße wie im Betrieb durch den Ausbilder ordnungsgemäß angeleitet und ihre Arbeitsergebnisse kontrolliert.
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt auch die für die mobile Ausbildung möglicherweise zusätzliche, erforderliche Hard- und Software für den Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung und führt gegebenenfalls erforderliche Schulungen auch für die Ausbilder durch.
  • Alle weiteren gesetzlichen Regelungen greifen, zum Beispiel die Ausbildungsberatung und die Überwachungspflicht nach Paragraf 76 Berufsbildungsgesetz (BBIG) durch die örtlich zuständige IHK, das Führen des Ausbildungsnachweises.