Hohes Interesse an einer Ausbildung in Deutschland
Auszubildende aus dem Ausland
1. Rechtliche Voraussetzungen
Allgemein:
Die duale Ausbildung internationaler Auszubildender basiert auch auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA):
Eine Ausbildung ist ohne Altersgrenze und ohne zusätzliche Genehmigung möglich.
Drittstaaten:
Erforderlich ist ein Visum zur Berufsausbildung, das vor Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird. Zuständig für aufenthaltsrechtliche Fragen ist die Ausländerbehörde.
Sprachkurse und Nebentätigkeit:
Vorbereitende Deutschkurse sind erlaubt. Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ist möglich (abhängig vom Aufenthaltstitel).
Ausbildungsabbruch:
Der Abbruch muss der Ausländerbehörde gemeldet werden.
Anschlussmöglichkeiten:
Nach Abschluss: Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (bis zu 18 Monate). Nach zwei Jahren Beschäftigung: Niederlassungserlaubnis möglich.
Anmeldung am Wohnort:
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt.
Hinweis:
Rechtliche Regelungen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Make it in Germany.
Rechtliche Regelungen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Make it in Germany.
2. Internationale Auszubildende gewinnen & integrieren
Rekrutierung:
- Zielgruppen & Herkunftsregionen gezielt analysieren
- Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufnehmen
- Stellenanzeigen auf „Make it in Germany“-Jobbörse veröffentlichen
- Checkliste für seriöse Vermittler (zum Beispiel vom Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“) zur Hilfe nehmen
Auswahl:
- Volljährige Bewerber/innen bevorzugen
- Bereitschaft zum Umzug & Selbstständigkeit
- Azubis aus derselben Region erleichtern Integration
- Ansprechpersonen im Betrieb benennen
Sprache:
- Deutschkenntnisse entscheidend: mindestens Sprachlevel B1, besser B2 oder C1
- Berufssprachkurse (beispielsweise über Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder „Wirtschaft integriert“)
- Kurztraining: Deutsch für den Ausbildungsstart
- Freistellung für Sprachförderung organisieren
Nach Einstellung:
- Hilfe beim Umzug und Ankommen
- Willkommenskultur im Betrieb stärken
- Bei Problemen: IHK-Ausbildungsberatung oder VerA-Mentoring kontaktieren