Auszubildende aus dem Ausland
1. Rechtliche Voraussetzungen
Allgemein:
Die duale Ausbildung internationaler Auszubildender basiert auch auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die duale Ausbildung internationaler Auszubildender basiert auch auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
Eine Ausbildung ist ohne Altersgrenze und ohne zusätzliche Genehmigung möglich.
Eine Ausbildung ist ohne Altersgrenze und ohne zusätzliche Genehmigung möglich.
Drittstaaten:
Erforderlich ist ein Visum zur Berufsausbildung, das vor Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird. Zuständig für aufenthaltsrechtliche Fragen ist die Ausländerbehörde.
Erforderlich ist ein Visum zur Berufsausbildung, das vor Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird. Zuständig für aufenthaltsrechtliche Fragen ist die Ausländerbehörde.
Sprachkurse und Nebentätigkeit:
Vorbereitende Deutschkurse sind erlaubt. Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ist möglich (abhängig vom Aufenthaltstitel).
Vorbereitende Deutschkurse sind erlaubt. Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ist möglich (abhängig vom Aufenthaltstitel).
Ausbildungsabbruch:
Der Abbruch muss der Ausländerbehörde gemeldet werden.
Der Abbruch muss der Ausländerbehörde gemeldet werden.
Anschlussmöglichkeiten:
Nach Abschluss: Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (bis zu 18 Monate). Nach zwei Jahren Beschäftigung: Niederlassungserlaubnis möglich.
Nach Abschluss: Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (bis zu 18 Monate). Nach zwei Jahren Beschäftigung: Niederlassungserlaubnis möglich.
Anmeldung am Wohnort:
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt.
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt.
Hinweis:
Rechtliche Regelungen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Make it in Germany.
Rechtliche Regelungen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Make it in Germany.
2. Internationale Auszubildende gewinnen & integrieren
Rekrutierung:
- Zielgruppen & Herkunftsregionen gezielt analysieren
- Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufnehmen
- Stellenanzeigen auf „Make it in Germany“-Jobbörse veröffentlichen
- Checkliste für seriöse Vermittler (zum Beispiel vom Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“) zur Hilfe nehmen
Auswahl:
- Volljährige Bewerber/innen bevorzugen
- Bereitschaft zum Umzug & Selbstständigkeit
- Azubis aus derselben Region erleichtern Integration
- Ansprechpersonen im Betrieb benennen
Sprache:
- Deutschkenntnisse entscheidend: mindestens Sprachlevel B1, besser B2 oder C1
- Berufssprachkurse (beispielsweise über Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder „Wirtschaft integriert“)
- Freistellung für Sprachförderung organisieren
Nach Einstellung:
- Hilfe beim Umzug und Ankommen
- Willkommenskultur im Betrieb stärken
- Bei Problemen: IHK-Ausbildungsberatung oder VerA-Mentoring kontaktieren