Hohes Interesse an einer Ausbildung in Deutschland

Auszubildende aus dem Ausland

1. Rechtliche Voraussetzungen

Allgemein:

Die duale Ausbildung internationaler Auszubildender basiert auch auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA):

Eine Ausbildung ist ohne Altersgrenze und ohne zusätzliche Genehmigung möglich.

Drittstaaten:

Erforderlich ist ein Visum zur Berufsausbildung, das vor Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird. Zuständig für aufenthaltsrechtliche Fragen ist die Ausländerbehörde.

Sprachkurse und Nebentätigkeit:

Vorbereitende Deutschkurse sind erlaubt. Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ist möglich (abhängig vom Aufenthaltstitel).

Ausbildungsabbruch:

Der Abbruch muss der Ausländerbehörde gemeldet werden.

Anschlussmöglichkeiten:

Nach Abschluss: Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (bis zu 18 Monate). Nach zwei Jahren Beschäftigung: Niederlassungserlaubnis möglich.

Anmeldung am Wohnort:

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt.
Hinweis:
Rechtliche Regelungen können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Make it in Germany.

2. Internationale Auszubildende gewinnen & integrieren

Rekrutierung:

  • Zielgruppen & Herkunftsregionen gezielt analysieren
  • Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufnehmen
  • Stellenanzeigen auf „Make it in Germany“-Jobbörse veröffentlichen
  • Checkliste für seriöse Vermittler (zum Beispiel vom Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“) zur Hilfe nehmen

Auswahl:

  • Volljährige Bewerber/innen bevorzugen
  • Bereitschaft zum Umzug & Selbstständigkeit
  • Azubis aus derselben Region erleichtern Integration
  • Ansprechpersonen im Betrieb benennen

Sprache:

Nach Einstellung: