Ausbildungsvergütung

Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung regelt das Berufsbildungsgesetz im Paragraf 17. Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.

Allgemeine Hinweise

Wie hoch die Ausbildungsvergütung mindestens sein muss, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die Ausbildungsvergütung wird nicht auf Grundlage eines Ausbildungsberufs bezahlt, sondern richtet sich nach der Branche des Unternehmens. Das heißt, lernt beispielsweise ein Kaufmann für Büromanagement in der Bank, ist die Bankvergütung zu zahlen. Lernt er in einem Chemieunternehmen, gilt die Chemiebranche als Grundlage. Grundsätzlich kann die folgende Reihenfolge genutzt werden, um herauszufinden, wie hoch die Vergütung sein muss.
  1. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden? Wenn ja, sind mindestens die im Tarifvertrag geregelten Ausbildungsvergütungen zu zahlen.
  2. Ist der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, ist zu schauen, ob es für die Branche des Unternehmens einen Branchentarif gibt. Wenn ja, dürfen diese Werte um maximal 20 % unterschritten werden.
  3. Liegt auch kein Branchentarif vor, kann der Mittelwert aller bekannten Tarife genutzt werden. Auch dieser darf um maximal 20 % unterschritten werden.
Mehr als vorgeschrieben darf grundsätzlich immer gezahlt werden. Die Ausbildungsvergütung darf jedoch in keinem Fall unterhalb der gesetzlich festgelegten Mindestausbildungsvergütung liegen. Folgende Werte gelten seit 2020:
Jahr 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
2020 515,00 Euro 608,00 Euro 695,00 Euro 721,00 Euro
2021 550,00 Euro 649,00 Euro 743,00 Euro 770,00 Euro
2022 585,00 Euro 690,00 Euro 790,00 Euro 819,00 Euro
2023 620,00 Euro 731,00 Euro 837,00 Euro 868,00 Euro
2024 649,00 Euro 766,00 Euro 876,00 Euro 909,00 Euro
2025 682,00 Euro 805,00 Euro 921,00 Euro 955,00 Euro