Teilzeitausbildung

Die wichtigsten Infos zur Ausbildung in Teilzeit finden Sie hier zusammengestellt. Hilfreich auch der Teilzeitrechner, mit dem Sie den Umfang der Ausbildung anhand weniger Angaben ermitteln können.

Ausbildung in Teilzeit: Das Wichtigste in Kürze

Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs kann eine Ausbildung teilweise oder vollständig in Teilzeit erfolgen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
  • Umfang: Die Kürzung der täglichen/wöchentlichen Ausbildungszeit darf max. 50 Prozent betragen (Paragraf 7a, Absatz 1, Berufsbildungsgesetz)
  • Dauer: Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend der reduzierten Stundenzahl, aber nie über das 1,5-Fache der normalen Ausbildungsdauer hinaus. Beispiel: Eine Ausbildung, die regulär 3 Jahre dauert, kann in Teilzeit höchstens 4,5 Jahre dauern.
  • Prüfungstermine: Wird durch Teilzeit kein Prüfungstermin erreicht, kann der Auszubildende eine Verlängerung bis zum nächstmöglichen Termin verlangen (Paragraf 7a, Absatz 3, Berufsbildungsgesetz).
  • Verkürzung: Gemeinsamer Antrag von Betrieb und Azubi nach Paragraf 8, Absatz 1 Berufsbildungsgesetz möglich.
  • Berufsschule: Die Unterrichtszeit wird nicht reduziert. Abstimmung zwischen Betrieb, Azubi und Schule ist notwendig.
Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht nicht. Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit gekürzt werden. Mit dem beigefügtenTeilzeitrechner lässt sich der Umfang der Ausbildung anhand weniger Angaben schnell und einfach ermitteln.

Teilzeitrechner

IHK Teilzeitrechner
Die angestrebte Wochenarbeitszeit darf nie weniger als 50 % der regulären wöchtlichen Arbeitszeit betragen.
Die Gesamtdauer in Monaten verlängert sich um max. 50% der regulären Ausbildungsdauer
Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich nicht, wenn sich hier eine Verlängerung von 6 Monaten oder weniger berechnet.
Eingabe
Ausbildungsdauer

Erklärvideo: Ausbildung in Teilzeit