Aus- und Weiterbildung
Arbeitszeit und Pausen
Für Auszubildende gelten besondere gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Dabei wird zwischen Jugendlichen unter 18 Jahren und volljährigen Auszubildenden unterschieden. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Gesundheit zu schützen und gleichzeitig eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung sicherzustellen.
Die regelmäßige Ausbildungszeit wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Darüber hinaus regeln das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz unter anderem, wie lange Auszubildende täglich und wöchentlich beschäftigt werden dürfen, welche Pausen einzuhalten sind und unter welchen Voraussetzungen Einsätze an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen möglich sind. Auch die Anrechnung von Berufsschulzeiten sowie der Umgang mit Überstunden sind gesetzlich geregelt.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und mögliche Ausnahmen für jugendliche und erwachsene Auszubildende übersichtlich zusammengestellt.