Rechtsvorschrift: Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (KI)
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 14.11.2024 erlässt die Industrie- und Handelskammer Darmstadt als zuständige Stelle gemäß §§ 71 Abs. 2 i.V.m. 9, 47 Abs. 1 Satz 1 und 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, die folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung der IHK-Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“.
Besondere Rechtsvorschrift für die Prüfung der Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ für Auszubildende aus dem kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich
§ 1 Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung der Zusatzqualifikation (ZQ) „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ ist der Nachweis der Qualifikation in den in § 3 genannten Modulen.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
- (1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer in einem staatlich anerkannten kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten in den in § 3 aufgeführten Modulen erworben hat.
- (2) Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen nachweist, oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat, die nach Inhalt und Umfang der Zusatzqualifikation gleichwertig sind.
- (3) Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt ist für Prüfungsbewerber, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 erfüllen örtlich zuständig, wenn diese in ihrem Kammerbezirk
- a) in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder
- b) ihren Arbeits- oder Wohnsitz haben oder
- c) an einer der Zusatzqualifikation entsprechenden Schulungsmaßnahme teilgenommen haben.
§ 3 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- (1) Die Gliederung der Prüfung erstreckt sich auf folgende Module:
- A. Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)
- B. Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI
- C. Umgang mit Daten
- D. Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen
- (2) In Modul A „Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)“ hat der Prüfungsteilnehmer Grundkenntnisse über die grundsätzlichen Begriffe der KI nachzuweisen und zu zeigen, dass er in der Lage ist, diese in der Arbeitswelt anzuwenden.
- (3) In Modul B „Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI“ hat der Prüfungsteilnehmer Grundkenntnisse von anerkannten Potenzialen, Chancen und Herausforderungen der KI nachzuweisen.
- (4) In Modul C „Umgang mit Daten“ hat der Prüfungsteilnehmer Grundkenntnisse im Umgang mit Daten und ihrer Verfügbarkeit nachzuweisen.
- (5) In Modul D „Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen“ hat der Prüfungsteilnehmer Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse und maschinellen Lernen und deren potenzieller Einsatzbereiche und Anwendungsfälle in Unternehmen nachzuweisen.
§ 4 Art und Dauer der Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Minuten. Die Prüfung enthält Fragestellungen zu Themen aus den Modulen A, B, C und D.
§ 5 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
§ 6 Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
§ 7 Prüfungsbescheinigung
Über die bestandene Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer Darmstadt eine Bescheinigung aus, in der das Prüfungsergebnis in Punkten und Noten aufgeführt wird.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt sinngemäß Anwendung.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Rechtsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer Darmstadt („Wirtschaftsdialoge“) in Kraft.
Darmstadt, den 21. 02.2025
Matthias Martiné
IHK-Präsident
IHK-Präsident
Robert Lippmann
IHK-Hauptgeschäftsführer
IHK-Hauptgeschäftsführer