Betrieblicher Ausbildungsplan
Ein betrieblicher Ausbildungplan regelt, welche Ausbildungsinhalte wann, wo, wie und von wem vermittelt werden. Dadurch erhalten Ausbildungsbetriebe und Auszubildende eine Übersicht über den Ablauf der Ausbildung.
Der betriebliche Ausbildungsplan
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass in ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werde muss, aus dem für alle Beteiligten erkennbar ist, dass die Ausbildung systematisch unter Berücksichtigung der Arbeits- und Geschäftsprozesse, der betrieblichen Anforderungen und der individuellen Lernvoraussetzungen von Auszubildenden durchgeführt wird. Die Basis dafür sind der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufs.
Inhalte des betrieblichen Ausbildungsplans
Der betriebliche Ausbildungsplan baut sich auf den Ausbildungsrahmenplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung des jeweiligen Berufs auf. Diese sind sehr allgemein gehalten und geben erstmal einen oberflächenlichen Eindruck, welche Inhalte vorgesehen sind. Der betriebliche Ausbildungsplan geht dann in seiner Ausgestaltung mehr ins Detail. Er enthält die vertiefenden Angaben, was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird und beschreibt somit den „Regeldurchlauf“ einer Ausbildung im Betrieb.
Auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) finden Sie immer die aktuellen Ausbildungsverordnungen inkl. Ausbildungsrahmenplan. Wählen Sie einfach in der Berufsliste den jeweiligen Beruf aus. Unter dem Punkt “Rechtsgrundlagen” finden Sie anschließend das PDF der Verordnung.
- Was wird vermittelt?
Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt Auskunft über die Ausbildungsinhalte. Sie enthält nach sachlogischen und berufspädagogischen Gesichtspunkten aufgebaute Lernziele. Sinnvoll ist es, die allgemein gehaltenen Lernziele „in den Betriebsalltag zu übersetzen“. Dadurch wird der allgemein gehaltene Ausbildungsrahmenplan sozusagen betriebsspezifisch erklärt und ausgestaltet. - Von wem wird vermittelt?
Hauptverantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist die bei der IHK eingetragene ausbildende Person sowie die jeweiligen Ausbildungsbeauftragten. Der betriebliche Ausbildungsplan wird hier zum wichtigen Kommunikations- und Koordinationsmittel, weil er festlegt, wer welche Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat. - Wo wird vermittelt?
Die Identifikation der für die Ausbildung relevanten betrieblichen Tätigkeiten impliziert bereits bestimmte Arbeitsplatz- bzw. Abteilungsdurchläufe des Auszubildenden. Ergänzt werden diese ggf. durch weitere inner- und außerbetriebliche Lernorte wie Lehrwerkstätten, Lernbüros, inner- oder außerbetriebliche Seminare sowie Praktika bei Kooperationsbetrieben. - Wie wird vermittelt?
Durch die Berufsausbildung soll der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen und erste Berufserfahrung erwerben. Viele Lerninhalte werden daher im Kontext des Tagesgeschäfts vermittelt. “Wie” legt dabei fest, in welcher Form die Inhalte vermittelt werden (zum Beispiel: Tagesgeschäft, Schulungen, eLearning) - Wann wird vermittelt?
Neben der sachlichen Gliederung umfasst der Ausbildungsrahmenplan auch eine zeitliche Gliederung. Diese gibt zum einen Zeitrahmen, das heißt Richtwerte für die Dauer der Vermittlung einzelner Lernziele vor. Zum anderen werden auch Zeitpunkte angegeben, das heißt wann im Verlauf der Ausbildung die Lernziele vermittelt werden sollen.
Vom betrieblichen zum individuellen Ausbildungsplan
Ergebnis der Ausbildungsplanung und der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans ist der „Regelablauf“ einer Ausbildung. Solange sich weder die betrieblichen Gegebenheiten noch die Ausbildungsverordnung ändern, kann der betriebliche Ausbildungsplan als „Blaupause“ für die Ausbildungspläne aller Auszubildenden genutzt werden. Gegebenenfalls sind jedoch individuelle Anpassungen erforderlich, vor allem
- wenn die Ausbildungsdauer variiert (Verkürzung, Verlängerung)
- wenn bei Berufen mit Wahlqualifikationen unterschiedliche Qualifikationen gewählt werden