Assistierte Ausbildung - AsA flex und Förderprogramme
Die Zeit der Ausbildung kann Herausforderungen unterschiedlicher Art mit sich bringen. Egal ob inhaltlich, sozialpädagogisch oder finanziell – es gibt diverse Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende und Betriebe.
Assistierte Ausbildung – AsA flex
Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte „Assistierte Ausbildung – AsA flex”, können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Ein Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich. Die Unterstützung orientiert sich individuell am Förderbedarf der Auszubildenden und des Betriebes und kann im Ablauf flexibel gestaltet werden.
Inhalt der Förderung:
Mit der „Assistierten Ausbildung – Asa flex”, können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die „Assistierte Ausbildung – AsA flex” beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Auszubildenden ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der „Assistierten Ausbildung – Asa flex” beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.
Kosten und Träger der Maßnahme:
Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit beziehungsweise den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Weitere Informationen zur „Assistierten Ausbildung – Asa flex” finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Förderprogramme zur Ausbildung
Abbrecher, Altwerber und Sprachförderbedarf
Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet vier Ausbildungsplatz-Förderprogramme der hessischen Landesregierung:
und im Rahmen der Qualifizierungsoffensive drei Programme des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Es ist dabei jeweils für das ganze Land Hessen zuständig.
Als weiteres Programm fördert das Land Hessen im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen der Qualifizierung und Beratung für Ausbildungspersonal und Betriebsinhaber und Qualifizierungen für Auszubildende, die zu einer Steigerung der Ausbildungsqualität beitragen.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Seit dem 1. April 2024 können Auszubildende, die für ihre Ausbildung umgezogen sind, einen Mobilitätszuschuss für das erste Ausbildungsjahr beantragen. Dieser umfasst die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat, unabhängig davon, ob die Heimfahrten tatsächlich angetreten wurden. Die monatliche Förderhöchstgrenze liegt bei 130 Euro. Wichtig ist, dass der Antrag auf Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden muss und nur für Ausbildungsverhältnisse mit Start nach dem 1. April gilt.
Die Fördervoraussetzungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung sind:
- Es handelt sich um eine förderungsfähige Berufsausbildung
(Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seearbeitsgesetz, Berufsausbildungen nach dem Pflegeberufsgesetz und Altenpflegegesetz und Berufe für Menschen mit Behinderung) - Die Ausbildungsstätte liegt außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches
(insgesamt mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt) - Der Umzug vom bisherigen Wohnort war auf Grund der hohen Wegezeit erforderlich
(als Erst- oder Zweitwohnsitz)
Hier geht’s zum Antrag auf Mobilitätszuschuss: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/mobilitaetszuschuss