Neuordnung der Metall- und Elektroberufe
Zum 01.08.2018 tritt eine Änderungsverordnung der dreieinhalbjährigen industriellen Metall- und Elektroberufe und des Mechatronikers in Kraft. Die wesentlichen Veränderungen sind die Einführung der neuen integrativen Berufsbildungposition "Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit" sowie mehrere optionale Zusatzqualifikationen.
Betroffene Berufe
Von der Neuordnung sind folgende Berufe betroffen:
Industrielle Elektroberufe (VO 2007):
- Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
- Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
Industrielle Metallberufe (VO 2007):
- Anlagenmechaniker/-in
- Industriemechaniker/-in
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Werkzeugmechaniker/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
Mechatroniker (VO 2012)
Optionale Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikationen teilen sich folgendermaßen auf die Berufe auf:
Industrielle Elektroberufe | Industrielle Metallberufe | Mechatroniker |
1. Digitale Vernetzung | 1. Systemintegration | 1. Digitale Vernetzung |
2. Programmierung | 2. Prozessintegration | 2. Programmierung |
3. Informationssicherheit | 3. Additive Fertigungsverfahren | 3. Informationssicherheit |
4. IT-gestützte Anlagenänderung | 4. Additive Fertigungsverfahren |
Aktueller Verfahrensstand
15.06.2018
Die neuen Verordnungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie können sie hier nachlesen:
04.06.2018
Die Verordnung liegt aktuell den BBiB-Gremien vor. Sobald sie freigegeben und veröffentlich wurde, finden Sie sie hier.