Fördermittel für Strukturentwicklung in der brandenburgischen Lausitz

Die Landesregierung Brandenburg hat am 24. November 2020 die Richtlinie zur Förderung von Projekten und Vorhaben im Rahmen des Strukturwandels Lausitz veröffentlicht. Danach werden bis zum politisch beschlossenen Kohleausstieg im Jahr 2038 insgesamt 3,6 Milliarden Euro Bundesmittel über den so genannten "Landesarm" in der Brandenburger Lausitz investiert. Diese Mittel werden bei der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) beantragt und in 5 verschiedenen WRL-Werkstätten beraten und deren Förderwürdigkeit bewertet.
Unternehmen können selbst leider keine direkten Förderanträge stellen. Dies ist nach dem von der Bundesregierung am 08. August 2020 beschlossenen Strukturstärkungsgesetz ausgeschlossen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, wie Lausitzer Unternehmen von den Strukturfördermitteln profitieren können.
Wie dies konkret gelingen kann, wurde im Rahmen eines Online-Seminars am 13. Januar 2021, mit dem Lausitzbeauftragten aus Brandenburg Herrn Dr. Freytag, dem Referenten des Lausitzbeauftragten Herrn Tischer, dem Geschäftsführer Herrn Jahn und dem Projektleiter "RIK" Herrn Müller der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH vorgestellt.
In unserem Downloadbereich finden Sie die Vorträge vom Online-Seminar "Landesrichtlinie zum Strukturstärkungsgesetz veröffentlicht - Wie können auch Unternehmen von den Strukturwandelmitteln profitieren?" sowie die Formulare zur Antragsstellung vom 13. Januar 2021.
Alle Details zum Antragsverfahren und den Projektantrag (Projektsteckbrief) zum "Brandenburger Landesprogramm Strukturwandel Lausitz" finden Sie hier: wirtschaftsregion-lausitz.de

Strukturentwicklung in der brandenburgischen Lausitz

Die Förderrichtlinie Strukturentwicklung Lausitz der Staatskanzlei des Landes Brandenburg dient der Umsetzung der Finanzhilfen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG).
Wer wird gefördert? Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und Private Träger, die Aufgaben in einem der unten Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.
Was wird gefördert?
- Wirtschaftsnahe Infrastruktur
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen
- öffentliche Fürsorge
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilinfrastruktur
- touristische Infrastruktur
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer
- Klima- und Umweltschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Wie wird gefördert? Zuschuss
Ziel Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft, Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.
Nachstehend finden Sie die Formulare zur Antragsstellung. Diese finden Sie auch in unserem Downloadbereich sowie auf der Internetseite der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH https://www.wirtschaftsregion-lausitz.de/strukturentwicklung/