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Die Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes, ersetzt nicht die baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das vorgesehene Baugrundstück.
Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Die IHKs geben gemäß §4 BauGB Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben ab.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier können Sie Ihre Anregungen oder Bedenken zur Planung eingeben.