ACHTUNG! Es werden wieder vermehrt Phishingmails im Namen der Industrie- und Handelskammer Cottbus bzw. der Deutschen Industrie- und Handelskammer versendet. Geben Sie keine internen Daten weiter! Hier können Sie sich informieren.
Nr. 6130194
Versicherungswirtschaft
Vertreter, Makler oder Berater?!
Wer macht was? Wo liegt der Unterschied zwischen einem gebundenen und einem ungebundenen Versicherungsvermittler? Bin ich Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler? Und was macht eigentlich ein Versicherungsberater?
Versicherungsverteter und -makler nach § 34 d Abs. 1 GewO
gebundene Versicherungsverteter nach § 34 d Abs 7 GewO
Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 2 GewO
Versicherungsvermittlung und -beratung
Wer gewerblich Versicherungen vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was Sie tun müssen.
produktakzessorische Versicherungsvermittlung § 34 d Abs. 6 GewO
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach § 34d GewO
Wer muss eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater beantragen und welche Möglichkeiten der Registrierung gibt es? Was für Unterlagen sind dazu erforderlich? Checklisten und Antragsformulare finden Sie hier.
Weiterbildungserklärung § 34 d Abs. 9 Satz 2 GewO
Eine wichtige berufsrechtliche Änderung für Versicherungsvermittler ist die Einführung einer jährlichen Weiterbildungsverpflichtung über 15 Zeitstunden ab dem Jahr 2018.
Pflichten gegenüber Kunden zur Information, Beratung und Dokumentation
Im Bereich der Versicherungsvermittlung und -beratung gelten umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten, die von den Vermittlern beachtet werden müssen.