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Nr. 6130316

Lenk- und Ruhezeiten

Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 werden die technischen Spezifikationen der „intelligenten“ oder „smarten“ Fahrtenschreiber festgelegt, die seit 2019 in Neufahrzeuge eingebaut werden müssen.

Die EU-Verordnung soll die Wirksamkeit und Effizienz des Fahrtenschreibersystems verbessern und erweitert die vorgeschriebene Nutzung von Fahrtenschreibern und Kontrollgeräte auf 100 km.

Das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern ist Grundlage für die Arbeitszeitvorschriften.

Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen vom 1. Juli bis zum 31. August samstags von 7 Uhr bis 20 Uhr auf fast allen Autobahnen und einigen Bundesstraßen nicht verkehren.

Für gewerbliche und private Güterbeförderungen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 bis 22 Uhr.

Sach- und Fachkundeprüfung
Stabsstelle Strukturwandel/Infrastruktur und Verkehr