Förderung verbessert, Fristen

Seit Ende April 2025 können wieder Anträge für einzelbetriebliche Investitionen in Brandenburg und Berlin gestellt werden. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Die Förderung gilt für KMU der Landwirtschaft
• Nachhaltige Landwirtschaft: Förderung umwelt- und klimafreundlicher Maßnahmen.
• Tierwohl: Modernisierung von Stallanlagen für eine tiergerechtere Haltung.
• Risikominimierung: Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse und Tierseuchen.
• Wirtschaftliche Stabilität: Unterstützung neuer Einkommensquellen und Vermarktungsstrukturen für Betriebe im ländlichen Raum.
Auswahlstichtage beachten!
Die Förderung ist auf mehrere „Auswahlstichtage“ verteilt (Brandenburg):
Der erste Auswahlstichtag ist der 15. Juli 2025: Bewilligungsreife Anträge können in folgender Höhe auf Zuschlag hoffen:

Art der Förderung

Förderhöhe

Investitionen in Vermarktung, Verarbeitung und Diversifizierung 600.000 EUR
Maschinenförderung 2.800.000 EUR
Modernisierung Bewässerungsanlagen 300.000 EUR
Errichtung / Erwerb neuer Bewässerungsanlagen 600.000 EUR
Alle weiteren Fördergegenstände 10.700.000 EUR
Die komplette Richtlinie erhalten Sie unter:
https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Richtlinie-EBI2025.pdf
Kontakt
Björn Hallmann
Abteilung 3 - Land- und Ernährungswirtschaft, ländliche Entwicklung und Forsten, Referat 31
bjoern.hallmann@mleuv.brandenburg.de
+49 331 866-7671