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Nr. 6130146

Industrie

Richtlinien, Verordnungen und Gesetze

Die Verordnung tritt ab 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie stellt an alle Wirtschaftsakteure, vor allem aber an Betreiber von Online-Marktplätzen, Händler und Fulfillment-Dienstleister neue Anforderungen.

Mit der CE-Kennzeichnung wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigt. Nicht alle Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung erhalten.

Hier finden Sie die im Mai 2019 publizierten „Leitlinien der Industriepolitik Brandenburg“ und mehr zu den Forderungen der Wirtschaftskammern.

Von Maschinenbau bis Logistik oder Industrial Ethernet bis Big Data sind zahlreiche Begrifflichkeiten und Branchen mit Industrie 4.0 verbunden.

Qualitätsmanagement in Unternehmen „Made in Germany“ bleibt international ein bekannter Begriff, der für das hohe Qualitätsniveau deutscher Produkte und Qualitätsbewusstsein deutscher Hersteller steht.

Marktüberwachung und Produktsicherheit, Lieferkettengesetz Die Umsetzung der EU-Richtlinien und Verordnungen zur CE- Kennzeichnung werden in Deutschland durch staatliche Marktüberwachungsbehörden kontrolliert, die Produkte vom Hersteller, Einführer oder Händler zur Prüfung und Überwachung entnehmen dürfen.

Michael Rusch
Referent
Energie und Klimaschutz
Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit