Gründung
Fällt mein Vorhaben unter die Handwerksordnung?
Wer eine handwerkliche Tätigkeit ausüben möchte, sollte vor dem Start prüfen, ob diese als zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe oder als Tätigkeit aus Industrie, Handel oder Dienstleistung eingestuft wird.
Wie finde ich heraus, ob mein Vorhaben unter die Handwerksordnung fällt?
Die richtige Einordnung Ihrer Tätigkeit hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Gründung. Sie entscheidet unter anderem darüber, ob Ihr Unternehmen der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder in einzelnen Fällen beiden Kammern (sogenannter Mischbetrieb) zugeordnet wird. Eine erste Orientierung bietet unser Leitfaden zur Abgrenzung zwischen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, mit dem Sie Ihr Vorhaben vorab einschätzen können.
Welche Anforderungen gelten für handwerkliche Tätigkeiten?
Wer Tätigkeiten ausüben möchte, die handwerkliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, sollte prüfen, ob diese der Handwerksordnung unterliegen.
Für zulassungspflichtige Handwerke ist grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Daneben gibt es zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, die ebenfalls bei der Handwerkskammer registriert werden müssen.
Wo finde ich Hinweise zur Einordnung meiner Tätigkeit?
Erste Anhaltspunkte liefern die Anlagen zur Handwerksordnung:
- Anlage A: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke
- Anlage B: Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Eine abschließende Bewertung ist jedoch häufig nur anhand des konkreten Einzelfalls und des tatsächlichen Geschäftsbetriebs möglich.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Existenzgründungsberater der IHK Cottbus unterstützen Sie bei Fragen zur Einordnung Ihres Vorhabens sowie zu möglichen Zulassungs- und Qualifikationsanforderungen. Gemeinsam klären wir, welche Regelungen für Ihre Tätigkeit gelten und welche Ansprechpartner für Sie zuständig sind.