PRESSEMELDUNG

Geplante Wassernutzungsentgelte gefährden den Industriestandort Brandenburg

Während die Landesregierung mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips bei öffentlichen Vergaben und der Übernahme aller Anteile an der Investitionsbank des Landes Brandenburg wichtige Weichen für schnellere Prozesse im Land stellt, sieht die Industrie- und Handelskammer (Cottbus) Teile der Wirtschaft durch die Neuregelung der Wassernutzungsentgelte massiv belastet.
Sie kritisiert die geplante Aufnahme der neuen Regelungen nach § 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes in das Haushaltsbegleitgesetz 2026. Nach Einschätzung der IHK haben die geplanten Entgelterhöhungen kaum Lenkungswirkung, sondern sind rein haushälterisch intendiert. Das Ziel, den sparsamen Umgang mit Wasser zu fördern, werde weit verfehlt. Wasserintensive Industrien haben Prozesse vielfach derart optimiert, dass weitere Effizienzsteigerungen technologisch kaum möglich sind, Tagebaubetreiber hingegen haben keinen gestalterischen Spielraum bei der gehobenen Wassermenge mit Blick auf die geotechnische Sicherheit und gesetzliche Gefahrenabwehr.
Von der Regierungskoalition erwarten wir eine Nachsteuerung bei den Wassernutzungsentgelten. Wer die aktuelle Lage der Industrie versteht, der weiß, dass eine Erhöhung kaum noch darstellbar ist. Eine Dynamisierung ohne angemessene Berücksichtigung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage bringt weitere hohe Belastungen mit sich. Wir fordern eine Abkehr davon und mindestens ein Jahr Aufschub für die Industrie entsprechend der Landwirtschaft mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz”, sagt André Fritsche, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cottbus.
Brandenburg hat bereits heute eines der höchsten Wassernutzungsentgelte deutschlandweit. Während ein Durchschnittshaushalt die Erhöhung kaum spüren wird, müssen Industriebetriebe und der Bergbau mit Mehrkosten in Millionenhöhe rechnen. Auch verschärfte Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Wiedereinleitungen sowie weitreichende Streichungen von Privilegierungen bei der Freihaltung von Lagerstätten und der Landwirtschaft sind eine unverhältnismäßige Belastung.
Für das anstehende parlamentarische Verfahren wird auch ein dezidierter Blick auf das Nachbarland Sachsen gefordert, wo die Freihaltung von Lagerstätten für Kohle, Kiese, Sande und Kalk weitreichende Ermäßigungen von bis zu 75 Prozent ermöglicht, wenn wasserwirtschaftliche, ökologische oder öffentliche Belange nicht gefährdet werden.