ACHTUNG NEU!

Carnet A.T.A./C.P.D.: Der "Reisepass für Waren" wird digital!

Das volldigitale Carnet startet zum 1. Juni 2026!

Was ändert sich?

Ab dem 1. Juni 2026 startet die volldigitale Abwicklung zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein. Während einer kurzen Übergangsphase kann ergänzend ein papiergebundenes Carnet genutzt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik "Die zweite Stufe: So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026".
Das Carnet-Verfahren wird in zwei Stufen digitalisiert.
Mit Einführung der ersten Stufe ist seit dem 1. Februar 2024 die Online-Antragstellung über www.e-ata.de/Cottbus das aktuelle Standardverfahren. Auch für volldigitale Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Beantragung. Für Länder, die noch kein volldigitales Verfahren nutzen, werden Carnets weiterhin papiergebunden durch die Handelskammer ausgegeben.
Die zweite Stufe startet am 1. Juni 2026 und markiert den Übergang zur volldigitalen Carnet‑Abwicklung. Künftig ist beim Zoll kein papiergebundenes Carnet mehr vorzulegen; die Abwicklung erfolgt elektronisch, beispielsweise per QR‑Code. Die Online‑Antragstellung bleibt auch für volldigitale Zielländer unverändert.

Die erste Stufe: Die Online-Antragstellung

Die erste Stufe: Die Online-Beantragung über www.e-ata.de/cottbus
Die Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D. erfolgt online über die IHK‑Webanwendung unter www.e-ata.de/Cottbus. Nach der Bewilligung stellt die Handelskammer das Carnet aus.

Vier gute Gründe für die online Beantragung

  • Schnelle Kommunikation: Eventuell notwendige Änderungen können vor der Ausstellung schnell und unkompliziert kommuniziert und durch den Antragsteller vorgenommen werden.
  • Zeit und Geld sparen: Post- oder Botengänge entfallen bei der Beantragung. Die elektronisch beantragten Carnets werden nach der Ausstellung durch unsere Handelskammer bei uns abgeholt und anschließend rechtsverbindlich von der antragstellenden Person unterschreiben.
  • Medienbrüche überwinden: Warenlisten lassen sich per CSV importieren. Eine CSV-Datei ist als Vorlage in der Anwendung hinterlegt. Fotos können bei Bedarf im Antrag als PDF im Hochformat hinzugefügt werden.
  • Transparenteres Verfahren: Der Bearbeitungsstand ist jederzeit nachvollziehbar. Die Historie der Antragsbearbeitung ist durch eine Datumsangabe und den Namen des Bearbeitenden innerhalb der eCarnet-Anwendung nachvollziehbar. Der vollständige Antragsvorgang wird elektronisch für zehn Jahre archiviert. Als Antragstellender sorgen Sie auch weiterhin für die unverzügliche Rückgabe des jeweiligen Carnets, sofern dieses nicht mehr von Ihnen benötigt wird. Die Rückgabe hat auch weiterhin spätestens zum Ablauf der Carnet-Gültigkeitsdauer (= ein Jahr ab Ausstellungsdatum) zu erfolgen. Unsere Handelskammer bewahrt die zurückgegebenen Carnets für zehn Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf. Nach Ablauf von drei Jahren ab Gültigkeitsablauf eines Carnets können Antragstellende die Carnets innerhalb von drei Monaten bei uns abholen. Bitte informieren Sie uns (per Post oder E-Mail) vor Ablauf der für uns geltenden Aufbewahrungsfrist, wenn Sie Ihr Carnet zurückerhalten möchten.

Technische Voraussetzungen

Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser, von z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari, zu nutzen.)
  • Zugang zur eCarnet-Anwendung

Die Registrierung in der eCarnet-Anwendung in drei Schritten

Bitte befolgen Sie die nachstehend bezeichneten Schritte unter www.e-ata.de/Cottbus:
  1. Registrierung durch die/den eCarnet-Administratorin/Administrator (das ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u.a. gegenüber unserer Handelskammer als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet) durch einen Klick auf "Registrieren" unterhalb des Login-Bereichs. Unter "Ausweisdokument” bitte die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hochladen.
  2. Nach der Registrierung erfolgt die Freischaltung Ihres Administrator-Accounts und es können online Carnets beantragt sowie weitere Nutzer durch die/den eCarnet-Administratorin/Administrator angelegt werden.
Wir empfehlen die Registrierung rechtzeitig vor Beantragung Ihres ersten Carnets vorzunehmen. Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung.

Carnets A.T.A./C.P.D. online beantragen - Schritt für Schritt

Nach Aktivierung Ihres Benutzerkontos können Sie ein Carnet beantragen. Melden Sie sich hierzu unter www.e-ata.de/cottbus an und wählen Sie in der Werkzeugliste den Button "Neues Carnet ATA" oder – ausschließlich für Taiwan (TW) – "Neues Carnet CPD (TW)".
Anschließend erfassen Sie die erforderlichen Angaben. Detaillierte Erläuterungen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung". Ein Antrag kann jederzeit erstellt, zwischengespeichert, weiterbearbeitet, Übermittelt oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und/oder der Druck erfolgen durch unsere Handelskammer. Nach Ausstellung erhalten Sie eine Ausstellungsbenachrichtigung; anschließend liegt das Carnet in unserer Handelskammer zur Abholung oder für volldigitale Zielländer zum Download mittels eCarnet ID und eCarnet PIN code für Sie bereit.
Für anfallenden Gebühren und Entgelte erhalten Nutzer der eCarnet-Anwendung einen Gebührenbescheid und Rechnungen zum jeweils ausgestellte Carnet.
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die Handelskammer dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.

NEU! Die zweite Stufe: So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026

Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Ziel ist der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet‑Heft. Künftig erfolgt die Abwicklung elektronisch, beispielsweise über einen QR‑Code. Die Handelskammer Hamburg testet das volldigitale Carnet bereits mit fünf weiteren deutschen IHKs im Rahmen eines Pilotprojekts unseres Dachverbandes (Deutsche Industrie- und Handelskammer, Berlin - DIHK) als deutsche Bürgin, die für alle in Deutschland ausgestellten Carnets Teil der internationalen Bürgenkette ist. Während der Übergangszeit können je nach Zielland weiterhin papiergebundene Carnets erforderlich sein. Zum 1. Juni 2026 starten die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam mit der volldigitalen Abwicklung von Carnets A.T.A. Weitere Länder werden sukzessive folgen. Die Internationale Handelskammer (ICC) verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Das DIHK-Merkblatt "Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!" erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets.
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NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube

NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschiedene Schulungsvideos bereitgestellt:
  1. Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:
    Download der Carnet App:
    Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch:
  2. Laden eines Carnets:
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnet
    Erklärvideo für die Desktop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
  3. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel):
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travel
    Erklärvideo für die Desktop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
  4. Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucher
    Erklärvideo für die Desktop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher

NEU! Vorteile der volldigitalen Carnet-Abwicklung:

  • Alle Daten in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version; Reduzierung der mitzuführenden Papiere
  • Schnellere Verfügbarkeit, da kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets mehr nötig; einfaches Herunterladen in die mobile App
  • Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist
  • Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen