Neue EURO-7-Emissionsnormen
Am 10.11.2022 hat die Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag für erweiterte Emissionsnormen (Euro 7) im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels des europäischen Green Deals vorgestellt. Diese sollen zukünftig für alle neu zugelassenen Fahrzeuge, unabhängig der Antriebstechnologie. Dabei gehen die neuen Normen über die Regulierung von Abgasemissionen hinaus und erheben zusätzliche Grenzwerte für Partikelemissionen durch Bremsen- und Reifenabrieb.
Ab wann gilt die Euro-7-Norm?
Die neue Euro-7-Abgasnorm gilt ab dem 29. November 2026 für neue Pkw Modelle (M1) und ab dem 29. November 2027 generell für neu zugelassene Pkw. Für neue schwere Nutzfahrzeugtypen gilt die Norm ab dem 29. Mai 2028. Für neue schwere Nutzfahrzeuge älterer Typen gilt die Norm ab 29. Mai 2029.
Was ändert sich mit der Euro-7-Norm?
Die Euro-7-Norm ersetzt die bisher geltenden Emissionsvorschriften für Pkw und Kleintransporter (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI). Hierbei wurden die Grenzwerte für Lastkraftwagen und Busse im Vergleich deutlich verschärft, während der bereits bestehende niedrigste Grenzwert für beispielsweise Stickoxid von 60 mg/km für Benziner-Pkw und -Kleintransporter unabhängig von dem verwendeten Kraftstoff gilt. Das ergibt ein Minus von 25 Prozent für Dieselmotoren, die bisher 80 mg/km ausstoßen dürfen. Zu den bereits jetzt reglementierten Schadstoffen gehören: Stickstoffoxide, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Methan, Rußpartikel sowie Ammoniak für Lastkraftwagen und Busse. Nach der neuen Euro-7-Norm wird Formaldehyd sowie Distickstoffoxid für diese Gruppe ergänzt und die Ammoniakgrenzwerte auch auf Pkw und Kleintransporter eingeführt. Außerdem werden erstmals Grenzwerte für Partikelemissionen durch Bremsen und Vorschriften für Mikroplastikabrieb von Reifen festgelegt.
Ebenfalls sichergestellt wird, dass die Grenzwerte länger als bisher auch während des Betriebs der Fahrzeuge eingehalten werden. Die Laufzeit für die Einhaltung der Vorschriften für Pkw und Kleintransporter wird auf das Erreichen von 200.000 Kilometern oder einem Alter von zehn Jahren verdoppelt. Ähnlich auch für Busse und Lastkraftwagen. Diese Informationen sollen durch Onboard-Diagnose-Geräte, die bei allen Neufahrzeugen Pflicht werden, digital übermittelt und kontrolliert werden. Für Elektrofahrzeuge werden höhere Zielvorgaben für die Leistungsfähigkeit von Batterien festgelegt. Bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern oder einem Alter von fünf Jahren müssen 80 Prozent und bei 160.000 Kilometern oder einem Alter von acht Jahren mindestens 70 Prozent der Ladeleistung gewährleistet werden.