Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was hat es mit dem Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf sich? Ist Ihr Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen? Gibt es einen freiwilligen Standard für die Berichterstattung? Existiert eine Möglichkeit die erhobenen Daten auf einer Online-Plattform einzutragen? Beim Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen viele Fragen auf. In diesem Artikel liefern wir wichtige Antworten und geben hilfreiche Hinweise.
Status quo (Stand 20.10.2025)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Richtlinie definiert den Rahmen für eine verpflichtende Berichterstattung unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mehr zu den ESRS finden Sie auf der Webseite der DIHK. Die CSRD-Richtlinie wurde noch nicht in deutsches Recht umgesetzt und ist somit nicht für Unternehmen, welche unter die Verpflichtung zählen würden, bindend. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Prozess der Umsetzung in nationales Recht neu gestartet.
Die CSRD ersetzt nach Umsetzung in deutsches Recht die Nichtfinanzberichterstattungsrichtlinie (NFRD). Aktuell läuft auf der EU-Ebene ein Omnibusverfahren zu möglichen Vereinfachungen und Änderungen der betroffenen Unternehmen. Unter der Rubrik “CSRD - Schwellenwerte” finden Sie die aktuelle Verhandlungsposition. Hierzu finden voraussichtlich bis Dezember 2025 Trilogverhandlungen zwischen Europäischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission statt.
Eine weitere Herausforderung stellt die indirekte Betroffenheit von KMUs dar, welche in Wirtschaftsbeziehungen mit direkt von der CSRD betroffenen Unternehmen stehen. Damit sich KMUs hinreichend auf die Datenabfrage, welche sich aus den ESRS ergeben, vorbereiten können, wird ein Standard für eine freiwillige Berichterstattung (VSME) von KMUs angeboten. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik “VSME freiwillige Berichterstattung”.
Ursprung
Ursprung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) bildet die von der EU-Kommission 2021 vorgeschlagene umfassende Änderung der Nichtfinanzberichterstattungsrichtlinie (NFRD). Der Entwurf der EU-Kommission sah vor, dass mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Der Fokus liegt hier auf einer Standardisierung und Digitalisierung des Reportings. Die EU verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeitsberichte in ganz Europa einheitlich und transparent zu machen. Wo die EU-Taxonmie sich hauptsächlich mit nachhaltigen Investitionen und nachhaltiger Finanzierung beschäftigt, rücken beim CSRD die sozialen und ökologischen Aspekte des Nachhaltigkeits-Dreiecks in den Fokus.
CSRD - Schwellenwerte (aktuelle Verhandlungsposition des EU-Parlaments)
- Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und
- mindestens 450 Mio. € Umsatz
- ESRS-Standards bleiben unverändert (Datenpunkte)
VSME freiwillige Berichterstattung für KMUs
Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium Enterprises, kurz VSME, ist der freiwillige Berichtsstandard für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMUs. Weiterführende Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite von EFRAG, welche mit der inhaltlichen Ausarbeitung der VSME beauftragt ist. Der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht dient KMUs dazu, um auf die Datenabfragen von Unternehmen, welche direkt von der CSRD betroffen sind und zum KMU Wirtschaftsbeziehungen pflegen, hinreichend vorbereitet zu sein.
Online Plattform für die Berichterstattung
Für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes haben sich bereits unterschiedliche Tools, teils branchenspezifisch, am Markt etabliert. Wir empfehlen Ihnen das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern direkt bei Ihrem Wirtschaftsprüfer anzusprechen.
Eine kostenlose Möglichkeit bietet sich online auf Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK). Das Angebot wird finanziert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ab November 2025 finden Sie eine Early-Access-Version des VSME-Moduls auf DNK-Webplattform.
Weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Themenfeld Nachhaltigkeit erhalten Sie ebenfalls beim DIHK.