Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was hat es mit dem Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf sich? Ist Ihr Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen? Gibt es einen freiwilligen Standard für die Berichterstattung? Existiert eine Möglichkeit die erhobenen Daten auf einer Online-Plattform einzutragen? Beim Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen viele Fragen auf. In diesem Artikel liefern wir wichtige Antworten und geben hilfreiche Hinweise.
Status quo (Stand 13.02.2025)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Richtlinie definiert den Rahmen für eine verpflichtende Berichterstattung unter Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Die Richtlinie wurde noch nicht in deutsches Recht umgesetzt und ist somit nicht für Unternehmen, welche unter die Verpflichtung zählen würden, bindend. Wenn das Geschäftsjahr 2024 bereits abgeschlossen ist (Bspw. GJ 1.1.-31.12.), dann muss hierfür kein Bericht nach CSRD erstellt werden. Es reicht die Berichterstattung nach der Nichtfinanzberichterstattungsrichtlinie (Non Financial Reporting Directive, kurz NFRD) aus.
Die CSRD ersetzt nach Umsetzung in deutsches Recht die NFRD. Nach Inkrafttreten der CSRD sind die selben Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wie nach der NFRD. Für die folgenden Jahre sollen dann schrittweise weitere Unternehmen von der verpflichtenden Berichterstattung betroffen sein. Unter der Rubrik “CSRD Stufen” befindet sich die vorgesehene Reihenfolge der direkten Betroffenheit. Allerdings wird dieses Vorgehen aktuell stark diskutiert und folglich können Änderungen erwartet werden.
Eine weitere Herausforderung stellt die indirekte Betroffenheit von KMUs dar, welche in Wirtschaftsbeziehungen mit direkt von der CSRD betroffenen Unternehmen stehen. Damit sich KMUs hinreichend auf die Datenabfrage vorbereiten können, wird ein Standard für eine freiwillige Berichterstattung (VSME) von KMUs angeboten. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik “VSME freiwillige Berichterstattung”.
Ursprung
Ursprung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) bildet die von der EU-Kommission 2021 vorgeschlagene umfassende Änderung der Nichtfinanzberichterstattungsrichtlinie (NFRD). Der Entwurf der EU-Kommission sah vor, dass mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Der Fokus liegt hier auf einer Standardisierung und Digitalisierung des Reportings. Die EU verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeitsberichte in ganz Europa einheitlich und transparent zu machen. Wo die EU-Taxonmie sich hauptsächlich mit nachhaltigen Investitionen und nachhaltiger Finanzierung beschäftigt, rücken beim CSRD die sozialen und ökologischen Aspekte des Nachhaltigkeits-Dreiecks in den Fokus.
CSRD Stufen
Geschäftsjahr 2024, Bericht in 2025 (Diese Unternehmen waren bereits von der vorherigen NFRD betroffen.)
- Große Kapitalmarktorientierte Unternehmen
- über 500 MA und
- größer 20 Mio. € Bilanzsumme oder
- größer 40 Mio. € Umsatzerlöse
Geschäftsjahr 2025, Bericht in 2026
- zusätzlich alle anderen großen Unternehmen (Dies gilt, wenn mindestens zwei von drei Kriterien zutreffen.)
- über 250 MA
- größer 20 Mio. € Bilanzsumme
- größer 40 Mio. € Umsatzerlöse
Geschäftsjahr 2026, Bericht in 2027
- zusätzlich Kapitalmarktorientierte KMUs (Kleine und mittlere Unternehmen)
- und nicht komplexe Finanzinstitute (nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen)
Es wird geschätzt, dass sich die Zahl der berichtenden Unternehmen in Deutschland um das Dreißigfache auf etwa 15.000 erhöhen wird.
LSME Berichterstattung für kapitalmarktorientierte KMUs
Sustainability Reporting Standard for Listed Small and Medium Enterprises, small banks and captive insurers, kurz LSME, ist der noch in Kraft tretende verpflichtende Berichtsstandard für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten KMUs, kleinen Banken und firmeneigenen Versicherern. Weiterführende Informationen finden Sie auf der LSME-Projektseite von EFRAG.
Die Anwendung der ESRS LSME wird mittels deligierter Rechtsakt der EU erlassen und tritt voraussichtlich ab 01.01.2026 in Kraft.
VSME freiwillige Berichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte KMUs
Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed Small and Medium Enterprises, kurz VSME, ist der freiwillige Berichtsstandard für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht-kapitalmarktorientierten KMUs. Weiterführende Informationen finden Sie auf der VSME-Projektseite von EFRAG, welche mit der inhaltlichen Ausarbeitung der VSME beauftragt ist.
Ein aktueller Arbeitsstand in deutscher Übersetzung liegt bereits vor und kann hier abgerufen werden. Mit dieser Version besteht die Möglichkeit, intern zu prüfen, welche Datenpunkte bereits vorliegen und welche ggf. noch ermittelt werden können. Der VSME wird analog der CSRD ebenfalls online erfassbar sein. Der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht dient KMUs dazu, um auf die Datenanfragen von Unternehmen, welche direkt von der CSRD betroffen sind und zum KMU Wirtschaftsbeziehungen pflegen, hinreichend vorbereitet zu sein.
Online Plattform für die Berichterstattung
Für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes haben sich bereits unterschiedliche Tools, teils branchenspezifisch, am Markt etabliert. Wir empfehlen Ihnen das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern direkt bei Ihrem Wirtschaftsprüfer anzusprechen.
Eine kostenlose Möglichkeit bietet sich online auf Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK). Das Angebot wird finanziert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Seit 21. Januar 2025 läuft die Beta-Testphase der DNK-Webplattform. Ab März 2025 wird die Möglichkeit bestehen, CSRD-Reports nach ESRS Set 1 auf der DNK-Plattform zu erstellen. Für den KMU-Bereich ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte die Berichtserstellung nach den KMU-Standards LSME und VSME zu ermöglichen.
Weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Themenfeld Nachhaltigkeit erhalten Sie ebenfalls beim DIHK.