Qualifizierte Einwanderung

Für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland und Qualifikation unterschiedliche Regelungen. Diese betreffen einerseits die Einreise nach Deutschland und andererseits den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen bei Prozessen wie dem Einreiseverfahren und der Erlangung des passenden Aufenthaltstitels genauso wie ausländische Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Am 1. Juni 2024 sind die letzten Regelungen aus dem 2023 verabschiedeten neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Wir informieren über die neuen Regelungen und Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen zusätzlich neue und erleichterte Wege in die Erwerbsmigration eröffnet werden.

Einstellung ausländischer Fachkräfte

Arbeitnehmer aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis, der die Ausübung dieser Beschäftigung erlaubt. Arbeitnehmer aus der EU bzw. den einem EWR-Staat benötigen hingegen lediglich eine Anmeldung beim den allgemeine Meldebehörden, da sie die (abgesehen von Kroatien) die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht erstmals die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Hierzu schließt der Arbeitgeber – mit Vollmacht der Fachkraft – einen Vertrag mit dem zuständigen Landesamt für Einwanderung ab. Entscheidender Vorteil ist es, dass dadurch die Dauer des Verfahrens deutlich verkürzt werden kann.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

In der IHK Cottbus findet eine antragsbegleitende Beratung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) statt. Informieren Sie sich, welche Antragsunterlagen einzureichen sind und wie wir Sie in der Anerkennungsberatung unterstützen können.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie bei der zentralen Ausländerbehörde.
Unterstützung von Brandenburger Unternehmen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln für internationale Fachkräfte beim BUSINESS IMMIGRATION SERVICE Brandenburg.
Das Portal der bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: Make it in Germany
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