Aus- und Weiterbildung

Finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen

Regelmäßige Weiterbildung gilt als der wichtigste Faktor, um beruflich am Ball zu bleiben. Damit die nötige Fachkompetenzen für die Herausforderungen des Berufs auch bezahlbar bleiben, gibt es verschiedene Finanzierungshilfen von Bund und Land. Diese unterstützen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei ihren Bildungsvorhaben.

Aufstiegs-BaföG nach Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)

Wenn Sie sich nach einer abgeschlossenen Erstausbildung mit einer Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt etc. qualifizieren, können Sie die so genannte Aufstiegsförderung beim jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Diese ist alters- und einkommensunabhängig. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Fördersumme und einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Bei Vollzeitmaßnahmen muss der Zuschuss für Lebensunterhalt seit August 2020 nicht mehr zurückgezahlt werden. Für jede Fortbildungsstufe (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) kann das AFBG neu beantragt werden.

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung” gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen mit einem sehr guten Berufsabschluss bei ihrer „Karriere mit Lehre” mit einem Weiterbildungsstipendium.

Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg 2026

Die Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg 2026 unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Aber auch Privatpersonen können eine Förderung erhalten. Ziel ist es, die Fach- und Handlungskompetenzen von Beschäftigten zu stärken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Förderberechtigt sind
  • Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne des § 12 der Abgabenordnung
  • Privatpersonen mit einem Angestelltenverhältnis und Wohnsitz im Land Brandenburg
Die Richtlinie bietet eine verlässliche finanzielle Unterstützung für zukunftsweisende Weiterbildungsinvestitionen in der regionalen Wirtschaft.

Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungen für Menschen die z.B. einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung benötigen. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen die sich meist über mehrere Monate erstrecken.

Steuerrückerstattung vom Finanzamt

Ausgaben für Weiter- und Fortbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind damit unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen.