Fachkundeprüfung Omnibusverkehr
Wenn Sie als Unternehmer/in im Bereich Omnibusverkehr tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, den Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen.