Aus- und Weiterbildung
Industriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zur/zum Geprüften Industriemeister/- in Mechatronik zu erreichen und damit die Befähigung zu erlangen in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Außerdem sollen Sie in der Lage sein sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in Präsenz haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind bundeseinheitlichen und auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH zu finden. Bitte Informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Zulassung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer nachweist, dass
- das Ablegen der Prüfung des Teils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis vorliegt.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten. Eine Anmeldung ist je Prüfungsteil notwendig.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
| Frühjahrsprüfung | 30.12. |
| Herbstprüfung | 30.06. |
Ablauf
Die Prüfung zum/zur Industriemeister/-in Mechatronik gliedert sich in 3 Prüfungsteile.
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Prüfung nach AEVO)
- schriftlich am PC
- praktisch mit einer Präsentation oder Praktischen Durchführung mit folgendem Fachgespräch
Fachübergreifende Basisqualifikation
- schriftlich
- fünf Prüfungsbereichen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
Handlungsspezifischen Qualifikationen
- zwei schriftlichen Situationsaufgaben
- ein situationsbezogenes Fachgespräch mit 30 Minuten Vorbereitungszeit
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.