Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/r Berufsspezialist/-in IT
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung nach dieser Verordnung wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Ergänzung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Die Prüfungen werden bei uns in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Softwareentwicklung
- Systemintegration
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in Präsenz haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind bundeseinheitlich und auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH zu finden. Bitte Informieren Sie sich vorab, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Zulassung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Anmeldung
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten. Anmeldeschluss der Prüfungen:
| Frühjahrsprüfung | 30.12. |
| Herbstprüfung | 30.06. |
Ablauf
Die Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezialist/-in IT gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus zwei Situationsaufgaben. Die mündliche Prüfung wird in Form einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt.
Das Thema der Präsentation wählen Sie selbst. Ihren Themenvorschlag reichen Sie bitte spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung über unser Formular Themenvorschlag zur Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 56 KB) ein. Die Prüfung der Themenvorschläge erfolgt in einem Online-Termin mit Ihnen und dem Prüfungsausschuss. In diesem Rahmen wird Ihnen mitgeteilt, ob das vorgeschlagene Thema für die Prüfung genehmigt ist. Ab dem Tag der Genehmigung haben Sie 30 aufeinanderfolgende Kalendertage Zeit, Ihre Präsentation zu erstellen und bei der IHK Cottbus einzureichen. Die Dauer der Präsentation beträgt maximal 15 Minuten.
KI in IHK Prüfungen
Der Einsatz von KI ist nur für die Mündliche Prüfung ist zugelassen.
Wenn Sie auf die Nutzung von KI in der Präsentation verzichtet haben, bitten wir um Unterzeichnung einer Eigenständigkeitserklärung (PDF-Datei · 58 KB) im Voraus. Diese Verzichtserklärung ist den Prüfern zur Mündlichen Prüfung vorzulegen.
Ihre nicht eigenständig erbrachten Leistungen sind offensichtlich kenntlich zu machen!
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.