Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau
Ziel ist es, durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Die zu prüfende Person soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll die zu prüfende Person die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Die zu prüfende Person soll verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung übernehmen und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in Präsenz haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind bundeseinheitlichen und auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH zu finden. Bitte Informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Zulassung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
| Frühjahrsprüfung | 30.12. |
| Herbstprüfung | 30.06. |
Ablauf
Die Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau wird schriftlich und mündlich abgelegt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst vier Prüfungsteile. Die mündliche Prüfung wird in Form eines Situationsbezogenen Fachgespräches durchgeführt.
Das Thema des Fachgespräches stellt der Prüfungsausschuss 14 Tage vor Prüfungstermin. Es werden Themenvorschläge der zu prüfenden Person berücksichtigt. Diese reichen Sie bitte spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung über unser Formular Themenvorschlag zum Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB) ein. Die Dauer des Fachgespräches beträgt maximal 30 Minuten.
KI in IHK Prüfungen
Der Einsatz von KI ist nur für die Mündliche Prüfung zugelassen.
Wenn Sie auf die Nutzung von KI bei der Vorbereitung verzichtet haben, bitten wir um Unterzeichnung einer Eigenständigkeitserklärung (PDF-Datei · 58 KB) im Voraus. Diese Verzichtserklärung ist den Prüfern zur Mündlichen Prüfung vorzulegen.
Ihre nicht eigenständig erbrachten Leistungen sind offensichtlich kenntlich zu machen!
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.