Aus- und Weiterbildung

Geprüfte/r Kraftwerker/-in

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Kraftwerker und damit die Befähigung, betriebliche Aufgaben und Problemfälle in den Kraftwerksbereichen Dampferzeuger, Turbosatz, Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung, elektrotechnische Anlagen und Leittechnik zu erfassen, zu analysieren und zu lösen, sowie sich auf neue Arbeitsstrukturen, Elektrizitätserzeugungsmethoden und -technologien flexibel einzustellen.

Prüfungstermine

Der schriftliche Prüfungsteil Kraftwerkstechnologie (Teil 1) wird ausschließlich im Herbst geprüft. Im Frühjahr und Herbst finden mündliche Prüfungen zum Teil Kraftwerksbetrieb (Teil 2) statt.
Die Prüfungstermine werden nach Bedarf angesetzt. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns nach aktuellen Terminen.

Zulassung

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder
  2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks.
  1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Kraftwerkstechnologie" nachweist, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt,
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb nachweist und
  3. eine Dokumentation nach Absatz 4 vorlegt.
  1. Dampferzeuger,
  2. Turbosatz,
  3. Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung,
  4. elektrotechnische Anlagen und Leittechnik.

Anmeldung

Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten. Eine Anmeldung ist je Prüfungsteil notwendig.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
Frühjahrsprüfung 30.12.
Herbstprüfung 30.06.

Ablauf

Die Prüfungen gliedern sich in den Teil Kraftwerkstechnologie der schriftlich abgelegt wird und dem Teil Kraftwerksbetrieb, der nach einreichen einer Dokumentation und durch ein situatives Fachgespräch mündlich geprüft wird.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.

Weitere Informationen