Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in
Ziel der Prüfung ist es, dass die zu prüfende Person über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in der Immobilienwirtschaft sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten ausübt.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in Präsenz haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind bundeseinheitlichen und auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH zu finden. Bitte Informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Zulassung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
| Frühjahrsprüfung | 30.12. |
| Herbstprüfung | 30.06. |
Ablauf
Die Prüfung zum/zur Immobilienfachwirt/-in wird schriftlich und mündlich abgelegt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst sechs Handlungsbereiche. Die mündliche Prüfung wird in Form einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt.
Das Thema der Präsentation wählen Sie selbst. Ihren Themenvorschlag reichen Sie bitte spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung über unser Formular Themenvorschlag zur Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB) ein. Die Dauer der Präsentation beträgt maximal 10 Minuten.
KI in IHK Prüfungen
Der Einsatz von KI ist nur für die praktische Prüfung ist zugelassen.
Wenn Sie auf die Nutzung von KI in der Präsentation oder Durchführung verzichtet haben, bitten wir um Unterzeichnung einer Eigenständigkeitserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) im Voraus. Diese Verzichtserklärung ist den Prüfern zur praktischen Prüfung vorzulegen.
Ihre nicht eigenständig erbrachten Leistungen sind offensichtlich kenntlich zu machen!
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.