Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Die zu prüfende Person soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in Präsenz haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind bundeseinheitlichen und auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH zu finden. Bitte Informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Zulassung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden
Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren, - einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes
als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich
anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen
Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige
Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
| Frühjahrsprüfung | 30.12. |
| Herbstprüfung | 30.06. |
Ablauf
Die Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in wird schriftlich und mündlich abgelegt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst drei Situationsaufgaben. Die mündliche Prüfung darf erst stattfinden, wenn die schrifltiche Prüfung bestanden wurde. Sie wird in Form einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt.
Das Thema der Präsentation wählen Sie selbst. Ihren Themenvorschlag reichen Sie bitte spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung über unser Formular Themenvorschlag zur Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB) ein. Die Dauer der Präsentation beträgt maximal 15 Minuten.
KI in IHK Prüfungen
Der Einsatz von KI ist nur für die mündliche Prüfung zugelassen.
Wenn Sie auf die Nutzung von KI bei der Vorbereitung verzichtet haben, bitten wir um Unterzeichnung einer Eigenständigkeitserklärung (PDF-Datei · 58 KB) im Voraus. Diese Verzichtserklärung ist den Prüfern zur Mündlichen Prüfung vorzulegen.
Ihre nicht eigenständig erbrachten Leistungen sind offensichtlich kenntlich zu machen!
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.