Aus- und Weiterbildung
Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Durch die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in Präsenz haben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind bundeseinheitlichen und auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH zu finden. Bitte Informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Zulassung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular beantragen.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Prüfungstermine wir anbieten.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
| Frühjahrsprüfung | 30.12. |
| Herbstprüfung | 30.06. |
Ablauf
Die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in für Gesundheits- und Sozialwesen wird schriftlich und mündlich abgelegt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst zwei Aufgabenstellungen. Die mündliche Prüfung wird in Form einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt.
Das Thema der Präsentation wählen Sie selbst. Ihren Themenvorschlag reichen Sie bitte spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung über unser Formular Themenvorschlag zur Präsentation ein. Die Dauer der Präsentation beträgt maximal 10 Minuten.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsteile sind dabei nicht zu wiederholen.
Die Anmeldung beantragen Sie bitte ausschließlich über unser Onlineformular.