ACHTUNG! Es werden wieder vermehrt Phishingmails im Namen der Industrie- und Handelskammer Cottbus bzw. der Deutschen Industrie- und Handelskammer versendet. Geben Sie keine internen Daten weiter! Hier können Sie sich informieren.
Nr. 6143360
Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsprüfungen

Aus- und Weiterbildung

Alle Termine für die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen

Ausbildungsprüfungen

Die Prüfungsvorbereitung für die Ausbildungsprüfung läuft, doch es stehen noch wichtige Fragen im Raum? Hier finden Sie Ansprechpartner.

Aus- und Weiterbildung

Papierkram ade! Melden Sie Ihre Auszubildenden ganz bequem online zur Prüfung an - mit der Online-Prüfungsanmeldung (OPA)

Aus- und Weiterbildung

Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich zur Zwischen- oder Abschlussprüfung anmelden.

Aus- und Weiterbildung
Eine Hand auf einem Computer-Tablet. © AdobleStock

Die Abgabe von betrieblichen Aufträgen, Fachaufgaben im Einsatzgebiet, Betriebliche Projektarbeiten, auftragsbezogene Unterlagen, Reporte etc. erfolgt bei der IHK Cottbus online über DiPa.

Aus- und Weiterbildung

Anträge für Projektarbeiten, betriebliche Aufträge und vieles mehr

Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zu einer Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen dafür prüft die IHK-Cottbus.

Aus- und Weiterbildung
Ein Mann an einem Tisch füllt ein Dokument der IHK Cottbus aus. © Adobe Stock

Sie möchten sich bewerben und benötigen eine Zweitschrift Ihres IHK-Zeugnisses oder Sie haben Ihr Zeugnis verlegt? Kein Problem!

Aus- und Weiterbildung

Sie können für ihre Prüfungen rechtzeitig einen Nachteilsausgleich beantragen. Nachteilsausgleich bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Benachteiligung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt bzw. behindert. Nachteilsausgleich kann man für Ausbildungsprüfungen und Fortbildungsprüfungen beantragen.

Aus- und Weiterbildung

Wer möchte, kann sich seine Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis ausweisen lassen.

Aus- und Weiterbildung

Wer an einer Abschlussprüfung teilgenommen und diese nicht bestanden hat, kann die Prüfung bis zu zweimal wiederholen.

Aus- und Weiterbildung