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Sie stehen am Ende der Berufsausbildung? Dann wird es ernst: In schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen vor Ihrer Industrie- und Handelskammer müssen Sie nachweisen, welche beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten Sie erworben haben.
Die IHK sucht immer Fachleute, die ausscheidende Prüfer ersetzen oder die Prüfungen in neuen und modernisierten Berufen abnehmen.
Prüferdelegationen können Prüfungsleistungen abnehmen und damit eine wesentlichen Funktionen erfüllen, die bisher nur von Prüfungsausschüssen ausgeübt werden konnte.
Prüfende sind nach dem neu eingefügten § 40 Abs. 6a BBiG von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen.