Aus- und Weiterbildung
Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
Bestellung Zweitschrift Prüfungszeugnis / Bescheinigung über die bestandene Prüfung
Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
- das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde (Gebührenpflichtig),
- sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat (gebührenfrei) oder
- sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat (gebührenfrei).
Für die Ausstellung von Zweitschriften des Ausbildungszeugnis ist vorab eine Gebühr in Höhe von 40,00 € zu entrichten. Für Zweitschriften zu Fortbildungs- oder Sach- und Fachkundeprüfungen berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB)