Aus- und Weiterbildung

Bestellung Zweitschrift Prüfungszeugnis / Bescheinigung über die bestandene Prüfung


Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
  • das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde (Gebührenpflichtig),
  • sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat (gebührenfrei) oder
  • sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat (gebührenfrei).
Für die Ausstellung von Zweitschriften des Ausbildungszeugnis ist vorab eine Gebühr in Höhe von 40,00 € zu entrichten. Für Zweitschriften zu Fortbildungs- oder Sach- und Fachkundeprüfungen berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB)