Aus- und Weiterbildung
Fachkraft Küche
Arbeitsgebiet
Fachkräfte Küche befassen sich zum einen mit der Vor- und Nachbereitung von Speisen. Zum anderen richten sie Salate und Desserts an und bereiten beispielsweise einfache Suppen, Soßen, Sättigungsbeilagen sowie Fleisch-, Fisch- und Gemüsegerichte mit professioneller Küchentechnik zu. Dabei arbeiten sie eng mit den Köchen und Köchinnen in der Küche zusammen und beachten beim Umgang mit den Lebensmitteln die gängigen Vorschriften zur Hygiene und Nachhaltigkeit. Im Service sowie Stewarding betreuen sie die Kunden, indem sie die Gästeräume reinigen, Gerichte ausgeben und Wünsche oder Reklamationen entgegennehmen. Darüber hinaus sind Küchenfachkräfte für die Warenannahme und Lagerung der Produkte und Zutaten verantwortlich und stellen somit die Quantität sowie Qualität der Lagerbestände sicher.
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf planet-berufe.de
Einsatzgebiete
- Restaurants
- Hotels
- Kantinen
- Krankenhäusern
- Pflegeheimen
- Catering-Firmen
Ausbildungsdauer
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre.
Prüfung
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA. Allgemeine Informationen zur schriftlichen Abschlussprüfung dieses Berufsbildes wie Prüfungsbereiche, Schreibzeiten und Aufteilung der Prüfungstage finden Sie ebenfalls bei der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.
Berufsschule
Oberstufenzentrum Dahme-Spreewald
Brückenstr. 40
15711 Königs Wusterhausen
Brückenstr. 40
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: (03375) 262860
Fax: (03375) 262865
E-Mail: osz-lds-kwh1@t-online.de
www.osz-dahme-spreewald.info
Fax: (03375) 262865
E-Mail: osz-lds-kwh1@t-online.de
www.osz-dahme-spreewald.info
Oberstufenzentrum Lausitz im SeeCampus Niederlausitz
Lauchhammerstraße 33
01987 Schwarzeheide
Lauchhammerstraße 33
01987 Schwarzeheide
Oberstufenzentrum 2 des Landkreises Spree-Neiße
Makarenkostraße 8/9
03050 Cottbus
Makarenkostraße 8/9
03050 Cottbus
Fortbildungsmöglichkeiten
Zeitliche Anrechnung im Umfang von zwei Jahren auf die Berufsausbildung zum/zur Koch/Köchin möglich.