Nr. 5810084

Versicherungen und Finanzen

Finanzanlagenvermittler benötigen seit 2013 neben der Gewerbeanmeldung eine Spezialerlaubnis für ihr Gewerbe. Zusätzlich müssen Sie sich in ein Register eintragen lassen und müssen sachkundig sein.

Die Änderung der Gewerbeordnung (GewO) sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Immobiliardarlehensvermittler vor. Diese müssen nun ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Wirtschaften spielen auch im Finanzwesen eine immer größere Rolle. So möchte die Bundesregierung Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance machen.

Versicherungsvermittler benötigen seit 2007 neben der Gewerbeanmeldung eine Spezialerlaubnis für ihr Gewerbe. Zusätzlich müssen Sie sich in ein Register eintragen lassen und müssen sachkundig sein.

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern
Birgit Wachsmann
Mitarbeiterin im Bereich Recht und Steuern