Zollrechtliche Exportabwicklung - Abläufe und Gestaltungsmöglichkeiten
Veranstaltungsdetails
Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.
Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligtenkonstellationen, insbesondere bei Reihengeschäften (u. a. zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, direkter und indirekter Vertreter etc.), die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen (z. B. Y901, Y920, oder 3LNA) oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen mit förmlicher Bewilligung SDE-Ausfuhr (dem früheren „Zugelassenen Ausführer“). Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu bußgeld- und sogar strafrechtlichen Folgen führen. Außerdem drohen die Aussetzung oder sogar der Widerruf von bewilligten Vereinfachungen. Auch der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator, kurz AEO genannt), der eine immer größere Bedeutung gerade im Export erfährt, steht auf dem Spiel. Ein Imageverlust sowie wirtschaftliche Nachteile wären die Folge.
Das Seminar macht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Regelungen vertraut und gibt dabei anhand von praktischen Fällen wichtige Hilfestellungen und Tipps für die Praxis, um Fehlerquellen erkennen und die optimale Abwicklung der Exporte gewährleisten zu können.
Seminarinhalt:
- Arten und Formen von Exportanmeldungen - Beteiligtenkonstellationen
- Zweistufiges Standardverfahren
- Anmeldung zur Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr, Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier)
- Inhalte der Zollanmeldung, Unterlagen und Codierungen
- Überführung in die Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung, Ausfuhrdokumente, Gestellungsmodalitäten)
- Überwachung der Ausfuhr bei der Ausgangszollstelle
- Erledigung der Ausfuhr (Fristen, Follow up, Nachweise für Umsatzsteuerzwecke und Alternativnachweise)
- Rückwirkende Ausfuhranmeldungen und Korrektur von Anmeldungen
- Besonderheiten bei der Ausfuhr
- Einstufige Ausfuhr
- Mündliche Ausfuhranmeldungen („1000- Euro-Regel“)
- Verknüpfung mit Versandverfahren
- Ausfuhren im Postverkehr
- Vereinfachungen bei der Ausfuhr
- Vereinfachte Zollanmeldungen
- ohne Bewilligung (sog. unvollständige Ausfuhranmeldungen bei Reihengeschäften und Zulieferungen)
- mit Bewilligung (an zugelassenen Gestellungsorten beim früheren „Zugelassenen Ausführer“)
- Zentrale Zollabwicklung
- Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Vereinfachte Zollanmeldungen
- Exportkontrolle - Genehmigungspflichten z.B. nach der Dual-Use-Verordnung
- Prüfung der Genehmigungspflicht (z. B. anhand des EZT)
- Form der Genehmigung (Einzelgenehmigung – Allgemeine Genehmigung)
- Zutreffende Unterlagencodierung in der Zollanmeldung (Codelisten)