Nr. 1244043

Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung ab 01.01.2026

Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1.1.2026

Veranstaltungsdetails

Die letzten Monate waren wiederum durch zahlreiche Änderungen in der Gesetzgebung und wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung geprägt. Überdies hat der Gesetzgeber im zweiten Anlauf nach 2024 nun das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze auf dem Weg gebracht, das nach dem ersten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung von 2017 wieder umfangreiche Neuerungen bereit hält.

Das Themenfeld der betrieblichen Altersversorgung ist stetig in Bewegung und verlangt den Entscheidungsträgern in Unternehmen eine permanente Aktualisierung des Wissens ab.

Inhaltsübersicht

  • Aufbau und Rechtsgebiete der betrieblichen Altersversorgung
  • Arbeitsrecht:WesentlicheaktuelleundgeplanteGesetzesänderungensowiewichtigeEntscheidungen der Gerichte und aktuelle Praxisfragen (z. B. Öffnung des Sozialpartnermodells,Informationspflichten des Arbeitgebers inkl. Änderungen zu den Änderungen durch das Nach-weisgesetz, Beitragsgarantien und Haftung des Arbeitgebers, Auswirkungen von Zahlungsaus-fällen bei Versorgungsträgern, Ausweitung der reinen Beitragszusage, Opting-Out, Flexibilitätbei Teilrenten, Lockerung der Abfindungsmöglichkeiten und somit weitere Möglichkeiten zurAbfindung von Kleinstanwartschaften)
  • Steuerrecht: Wesentliche aktuelle und geplante Gesetzesänderungen sowie wichtige EntscheidungenderGerichteundaktuellePraxisfragen(z.B.AusbauderstaatlichenFörderungderbetrieblichen Altersversorgung durch § 100 EStG, vermögenswirksame Leistungen versus be-trieblicheAltersversorgung,NeuregelungbeiAusfallzeiten(z.B.Elternzeit),ErhöhungderHöchstgrenze der steuerlichen Förderung und Dynamisierung der einschlägigen Einkommens-grenze)
  • Sozialversicherungsrecht:Wesentlicheaktuelleundgeplante Gesetzesänderungensowiewichtige Entscheidungen der Gerichte und aktuelle Praxisfragen (z. B. Wechselwirkungen zwi-schen Grundrente und betrieblicher Altersversorgung, Gestaltungen der betrieblichen Alters-versorgung zur Ausnutzung der Freigrenzen, Freibeträge und Förderhöchstbeiträge in der So-zialversicherung, Entgeltumwandlung und Mindestlohn)
  • Übergreifende Themen: Modernisierung der Kapitalanlagen, Wechsel des Durchführungswegsim laufenden Dienstverhältnis
  • Leitfäden zur möglichen Umsetzung und Handlungsempfehlungen für die Praxis unter Beachtung der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Dokumentationspflichten

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 28.04.2026
    13:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Steuerberater, Mitarbeiter in Steuerberaterkanzleien, Geschäftsführer, Prokuristen,

Mitarbeiter*innen von Personalabteilungen oder Buchhaltungen, Unternehmensberater,

Unternehmer, Unternehmenskäufer- und -verkäufer, Berater bei Unternehmenssanierungen,

Banken

  • Teilnahmebestätigung
Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Regionalkammer Erzgebirge
Geyersdorfer Str. 9a
09456 Annaberg-Buchholz
+49 3733 1304-0