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E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Grundlagen, Umsetzung & Tipps für die Praxis

Veranstaltungsdetails

Ab dem 1. Januar 2025 ist in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungserstellung für den Business-to-Business-Bereich (B2B) eingeführt worden. Das bedeutet: Unternehmen müssen Rechnungen an andere Unternehmen mit Sitz in Deutschland künftig elektronisch erstellen und versenden. Eine Übergangsregelung läuft bis 2027.

Für Unternehmen ist es nun entscheidend, sich mit den rechtlichen und steuerlichen Vorgaben vertraut zu machen. Zudem müssen nachvollziehbare Kontrollverfahren implementiert werden, um den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht zu werden.

Um Ihnen bei der Umsetzung zu helfen, laden wir Sie gemeinsam mit dem Gewerbeverein Schönheide e.V. zu einem Informationsabend ein. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema und erhalten praktische Tipps zur Umsetzung im Unternehmen.

Themenschwerpunkte

 

  • Grundlagen der E-Rechnung
  • Umsetzung & vorbereitende Maßnahmen
  • Tipps, Hinweise & Empfehlungen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 12.06.2025
    18:30 - 21:00 Uhr

Weitere Informationen

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 

Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der IHK Chemnitz, welche direkt als PDF-Datei unter www.ihk.de/chemnitz/agb abgerufen werden können, sind Bestandteil des Vertrages. 

 

Anfertigung und Veröffentlichung von Teilnehmerfotos 

Während der Veranstaltung werden Fotos erstellt, auf welchen Sie als Teilnehmer abgebildet sein können. Diese Fotos werden nur im Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung in den (Online-)Medien der IHK Chemnitz veröffentlicht. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich vertraglich damit einverstanden, dass die IHK Chemnitz während der Veranstaltung Fotos von Ihnen anfertigen und zu den vorbezeichneten Zwecken verwenden darf. 

 

Datenschutzhinweis 

Die IHK Chemnitz, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz, Telefon: 0371-6900-0, E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die Zwecke der Datenverarbeitung sind die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, ggf. einschließlich Rechnungsstellung, die Ausstellung ggf. von Teilnahme-/Prüfbescheinigungen und Zweitschriften, die weitere Zusendung von Veranstaltungsangeboten sowie die Anfertigung und Veröffentlichung von Teilnehmerfotos zu den obigen Zwecken. 

Weitere datenschutzrechtliche Informationspflichten der IHK Chemnitz finden Sie unter www.ihk.de/chemnitz/datenschutz. 

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Chemnitz
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