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Die Lieferantenerklärung - Warenursprung und Präferenzen KOMPAKT

Veranstaltungsdetails

Oft besteht der Irrtum, dass bei einer Ausfuhr in ein Präferenzland, wie z.B. die Schweiz, eine Präferenzerklärung/eine Warenverkehrsbescheinigung zwingend erforderlich wäre. Zollvorteile dürfen aber nur dann genutzt werden, wenn dazu auch zum Zeitpunkt der Ausfuhr der Nachweis geführt werden kann. Eine wichtige Aufgabe im Unternehmen übernimmt dabei das Zollmanagement, denn im Bereich Präferenzen spielen viele Abteilungen hinein. Das Seminar soll die Systematik der Präferenzen aufzeigen:

  • Welche Präferenznachweise gibt es?
  • Wann kann ein Präferenznachweis erstellt werden?
  • Welche Rolle spielen Lieferantenerklärungen?
  • Welche Besonderheiten sind zu beachten? Wie geht man damit um?

Anhand von Beispielen werden Präferenzermittlungen durchgeführt und die entsprechenden Dokumente erstellt.
Die Besonderheiten z.B. bei Handelswaren, Lohnveredelungen und Eigenfertigung, werden anhand von Übungen und Beispielen vermittelt.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Präferenzabkommen der EU und deren Besonderheiten
  • Gegenüberstellung der unterschiedlichen Ursprungsarten und Präferenzen
    • Handelspolitischer Ursprung
    • Präferenzieller Ursprung
    • Freiverkehrspräferenzen
    • Ursprungspräferenzen
  • Eigenfertigung und Handelswaren
  • Kumulierung
  • Ausstellen von Präferenznachweisen
  • Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED, A.TR
  • Lieferantenerklärungen bewerten und ausstellen
  • Besonderheiten des Vereinfachten Verfahrens "Ermächtigter Ausführer"
  • Arbeits- und Organisationsanweisung zum Vereinfachten Verfahren
  • Arbeiten mit dem Internet

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 04.11.2025
    9:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Einkauf, Vertrieb, Versand und der Zollabteilung

Abschluss
  • Teilnahmebestätigung
Industrie- und Handelskammer
Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
+49 371 6900-0