Unterrichtung im Bewachungsgewerbe- Personal
Veranstaltungsdetails
Seit 1996 müssen Beschäftigte eines Bewachungsunternehmens einen Unterrichtungsnachweis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen. Die Unterrichtung umfasst für das Personal 40 Unterrichtsstunden und beinhaltet folgende Themen:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift "Wach- und Sicherheitsdienste"
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituation und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheit
Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbeginn einen Lichtbildausweis vorzulegen.