Informationsveranstaltung: Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)
Veranstaltungsdetails
Kurzbeschreibung
Erfahren Sie Wissenswertes rund um die Weiterbildung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in. Informieren Sie sich über Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen, den Ablauf der Prüfung sowie die Organisation des Vorbereitungslehrgangs.
Zudem stellen wir Ihnen die Fördermöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG vor.
Inhalt
1. | Wirtschaftsbezogene Qualifikationen |
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2. | Handlungsspezifische Qualifikationen |
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Zulassungsvoraussetzungen
(1) | Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: | |
| 1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf |
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| oder |
| 2. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis |
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| oder |
| 3. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis |
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| oder |
| 4. | eine mindestens dreijährige Berufspraxis. |
(2) | Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: | |
| 1. | die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und |
| 2. | mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. |
(3) | Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben. | |
(4) | Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |