Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Gegenstände des Anlagevermögens z. B. Maschinen, Fuhrpark, Patente usw. verlieren im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Wert.
Gründe sind z. B. der Verschleiß oder neue technische Innovationen. Sie dient dazu, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung) systematisch auf die Jahre ihrer Nutzung zu verteilen und eine realistische Darstellung des Unternehmensvermögens abzubilden.
Als Abschreibung bezeichnet man den Betrag, der dieser Wertminderung durch die Nutzung der Anlagegüter entspricht. Die jährlichen Abschreibungsbeträge schmälern das Betriebsergebnis und führen zu geringeren steuerlichen Aufwendungen. In der sog. AfA-Tabelle legt das Finanzamt die Nutzungsdauer für jedes Investitionsgut fest. Anhand dessen wird die Abschreibungsrate pro Jahr errechnet.
Arten der Abschreibung:
- Planmäßige Abschreibung: z. B. lineare oder degressive Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer
- Außerplanmäßige Abschreibung: bei unerwartetem Wertverlust (z. B. durch Schäden oder Marktveränderungen)
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.
- Planmäßige Abschreibung: z. B. lineare oder degressive Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer
- Außerplanmäßige Abschreibung: bei unerwartetem Wertverlust (z. B. durch Schäden oder Marktveränderungen)
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.