Stabilisierungsfonds des Freistaats Sachsen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche von Corona bedingten Einschränkungen einschließlich Folgeerscheinungen (bspw. Notwendigkeit stärkerer Bevorratung aufgrund Materialverknappung, unerwartete Preissteigerungen) betroffen sind, können bis 31.12.2021 noch stille Beteiligungen aus dem Stabilisierungsfonds bei der SBG – Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH erhalten.
Diese i.d.R. stillen Beteiligungen sind generell mit einer Nachrangabrede versehen und führen neben einer Liquiditätszufuhr auch zu einer Rekapitalisierung und damit Verbesserung der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen. Möglich ist die Finanzierung von Betriebsmitteln als auch Investitionen.
Anträge können bis spätestens 30. November 2021 bei der SBG gestellt werden.

Beispielkonditionen in der Beihilfevariante 1 (Kleinbeihilferegelung):
  • Beteiligungshöchstbetrag 1,8 Mio. €, max. 10 Jahre Laufzeit,
  • Entgelte fix: 3 % p.a., variabel: 1,5 %,
  • alle Entgelte endfällig,
  • keine Sicherheiten erforderlich,
  • kostenfreie Sonderkündigungsoption
Weitere Informationen und Hinweise sind auf der Webseite der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH hinterlegt.

Bei Fragen zum Stabilisierungsfonds kontaktieren Sie gern auch:
  • Herr Frank Däderich
    • Tel.: 0351-4910 3958
  • Herr Mirko Zieschank
    • Tel.: 0351-4910 3954