Versicherungen für den Unternehmer

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit verlassen Sie das bisherige soziale Netz der Arbeitnehmer. Eine frühzeitige Vorsorge für den privaten und sozialen Schutz ist daher unabdingbar. Nachfolgend finden Sie eine Reihe an Möglichkeiten für den privaten Versicherungsschutz. In welcher Form und Höhe eine private Absicherung stattfindet, liegt weitestgehend in Ihrem Ermessen.

Sparte
Erläuterung
Krankenversicherung
  • Ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen wird, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab, darf aber keinesfalls außer Acht gelassen werden. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle (in der privaten Krankenversicherung mindestens als Basistarif abzuschließen).

    Eine freiwillige gesetzliche Weiterversicherung in der bisherigen Krankenkasse ist auf Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Pflichtversicherung möglich. Sie können sich ebenso privat versichern oder beides kombinieren. Die Beitragsberechnung richtet sich wie nach dem Gesamteinkommen, wobei ein gesetzliches Mindesteinkommen unterstellt wird, welches der jeweils gültigen Mindestbemessungsgrundlage entspricht.
Pflegeversicherung
  • Grundsätzlich besteht für jedermann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie können jedoch innerhalb von 3 Monaten einen Befreiungsantrag stellen, wenn ein Nachweis über eine entsprechende private Versicherung erbracht wird.
Rentenversicherung
  • Eine Versicherungspflicht kraft Gesetz besteht für bestimmte Personenkreise, wie z. B. Handwerker und Lehrer. Grundlage dafür sind verschiedene gesetzliche Regelungen, wie z. B. das SGB IV und das Künstlersozialversicherungsgesetz oder die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer. Existenzgründer sollten sich in jedem Fall frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und klären, inwieweit eine Versicherungspflicht besteht.

    Es empfiehlt sich ggf. Informationen über eine freiwillige Weiterversicherung einzuholen, um eventuelle Anwartschaften auf eine Rente nicht zu verlieren.
Unfallversicherung
  • Innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Gewerbetätigkeit ist der Unternehmer verpflichtet, eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorzunehmen. Die Mitteilungspflicht gilt als erfüllt, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Stelle angemeldet wurde.

    Um Beitragsnachforderungen zu umgehen, empfehlen wir im Vorfeld die Pflichtmitgliedschaft zu prüfen. Auf der Webseite der Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie eine Auflistung aller Berufsgenossenschaften und es besteht die Möglichkeit eine persönliche Anfrage zu versenden. Eine freiwillige Versicherung für Sie als Unternehmer ist ebenso möglich.
Arbeitslosenversicherung
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ein Antrag auf „Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung" bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dies ermöglicht, bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit Leistungen von der Agentur für Arbeit zu beantragen.

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Fragen zu Anspruch und Beantragung erfragen Sie bitte bei Ihrem/r Bearbeiter/in der Agentur für Arbeit.
  • Informationen über sozialversicherungsrechtliche Themen