Umsatzsteuervoranmeldung
In der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie sowohl die vereinnahmte Umsatzsteuer an, als auch die gezahlte Vorsteuer bei Lieferanten usw. An das Finanzamt wird dann die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer abgeführt. Existenzgründer müssen in den ersten zwei Kalenderjahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, immer bis zum 10. des nachfolgenden Kalendermonats. Die Voranmeldung erfolgt über einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck, der auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt wird. Eine Jahresabrechnung Ihrer gezahlten Umsatzsteuer erfolgt mit der Umsatzsteuererklärung an das zuständige Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres.