Kleinunternehmerregelung

Wer die sog. Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragt hat, braucht keine Umsatzsteuer abzuführen. Voraussetzung ist, dass
  • im Gründungsjahr der Gesamtumsatz (inkl. Umsatzsteuer) 22.000 Euro und
  • im Folgejahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.
Wer jedoch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, kann im Gegenzug auch keine gezahlte Vorsteuer für z. B. Investitionen, Wareneinkäufe etc. geltend machen.
Die Kleinunternehmerregelung wird mittels des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den jeder Gewerbetreibende i. d. R. automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekommt, beantragt. Sofern Sie auf die Inanspruchnahme dieser Regelung verzichten, obwohl Sie die Kriterien erfüllen, sind Sie für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Damit ist zunächst eine monatliche und später eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt zu erstellen. Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist jederzeit möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.