Gewerbesteuer

Mithilfe der Gewerbesteuer wird der Ertrag von Gewerbebetrieben besteuert. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde, wobei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen können. Die Gewerbesteuer muss i. d. R. quartalsweise und im Voraus an die Stadt/Gemeinde abgeführt werden. Eine Jahresabrechnung erfolgt mit Ihrer Gewerbesteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde, von der Sie dann den Gewerbesteuerbescheid erhalten. Die Gewerbesteuer stellt keine Betriebsausgabe dar.
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