Gründerinnenprämie der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei einer Unternehmensgründung mit dem Ziel die Teilhabe von Frauen an selbstständiger Erwerbstätigkeit zu stärken und bei der Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie zu unterstützen.
Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus.
Die Höhe der Förderung beträgt in den ersten 6 Monaten 1.320 EUR pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt, 300,00 EUR pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und 140,00 EUR pro Monat als Kinderbonus bei mind. 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt; der Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über das SAB-Antragsportal, wo Sie nähere Details zu den Voraussetzungen erfahren.